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Grüne kritisieren Biotonne im Bringsystem

Schwalm-Eder. Schon vor dem Grundsatzbeschluss der Zweckverbandssitzung am 14. Januar 2015 zur Bioabfallerfassung im Schwalm-Eder-Kreis stand bereits am 5. Januar in der Zeitung, dass der Landkreis statt der Einführung der Biotonne, das Bringsystem für kompostierbare Abfälle einführen wird. Hintergrund ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, nachdem bundesweit spätestens ab 2015 die Bioabfälle getrennt zu sammeln sind. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass im Hausmüll 30 bis 50 Prozent biogene Stoffe enthalten sind, die bei ordentlicher Trennung in Biogasanlagen der Energieerzeugung zugeführt werden oder kompostiert und als Biodünger genutzt werden können.

Da der Schwalm-Eder-Kreis sich durch langfristige Verträge – bis 2021 – mit dem Müllheizkraftwerk in Kassel gebunden ist, soll die Einführung einer Biotonne nur mit einer deutlichen Erhöhung der Gebühren möglich sein, geben die Grünen Schwalm-Eder in einer Pressemeldung zu bendenken. Hier zeige sich, dass die im Jahr 2001 geschlossenen Verträge mit der Stadt Kassel äußerst kritikwürdig sind, da hiermit keine Minimierung des Abfallaufkommens und deren sinnvollen Verwertung im Sinne der regenerativen Energieerzeugung möglich seien.

Zudem sei es fraglich, ob die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich ihren kompostierbaren Abfall zum Rathaus bringen und wie die Rathäuser dieser neuen Aufgabe gewachsen sind. „Auch wenn der Landkreis ländlich strukturiert ist, so ist nicht davon aus zugehen, dass jeder Haushalt seine Kompostanlage betreibt. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein großer Teil der kompostierbaren Abfälle in der grauen Restmülltonne landen“, erklärt Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Andreas Gründel. Ziel sollte es sein, eine Verfahrensweise zu erreichen, die in allen nordhessischen Landkreisen üblich sei: eine ordentliche Biotonne im Holsystem.

„Bedauerlich ist auch, dass diese Entscheidung der Einführung der vorgesehenen Regelung ganz ohne eine breite Diskussion parlamentarischer Gremien getroffen werden konnte. Mit der Einführung der Zweckverbände fallen solche Grundsatzentscheidungen in den Sitzungen des Zweckverbandes“, so Gründel. (red)