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Linke: Schulsozialarbeit steht auf der Kippe

Schwalm-Eder. Nachdem die hessische Landesregierung die Verträge mit den Schulsozialarbeitern zum 31. Juli 2015 gekündigt hat und sie ab August 2015 über die 104 Prozent Lehrerzuweisung  finanzieren will, ist die Weiterführung der Schulsozialarbeit an dem meisten Schule im Landkreis extrem gefährdet. Das ergab eine Umfrage der Fraktion die Linke an den betroffenen Schulen. „Lediglich drei von 19 Schulen im Schwalm-Eder-Kreis könne die Schulsozialarbeit so wie bisher fortführen und das auch nur knapp an der Grenze des Machbaren“, sagte der Fraktionsvorsitzende Böhme-Gingold.

„Bei einem Drittel der befragten Schulen wird die Schulsozialarbeit komplett ausfallen, weil die Schulen entweder zu klein oder mit Lehrerstellen überbesetzt sind. Der Rest könnte die Schulsozialarbeit mit heftigen Einschränkungen und zu Lasten von Lehrerstunden fortführen. Wenn die Schülerzahlen sinken, steht auch hier die Schulsozialarbeit vor dem Aus“, so Böhme-Gingold weiter.

„Das neue Modell der schwarz-grünen Landesregierung ist eine Katastrophe“, hieß es bei dem meisten Befragten. „Eine langfristige Planung ist damit völlig unmöglich“, darin waren sich alle einig.

Die Schulsozialarbeit im Schwalm-Eder-Kreis werde von allen Beteiligten als Erfolgsmodell betrachtet. Das gelte sowohl für die inhaltliche, schulbezogene Ausgestaltung, als auch für ihre Finanzierung. Deshalb fordert die Linke von der hessischen  Landesregierung:

1.) Weiterhin eine Drittelfinanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit zu garantieren.
2.) Darüber hinaus auch bei drittelfinanzierten Stellen unbefristete Arbeitsverträge zu schaffen.
3.) Die Freiwilligkeit einer Vereinbarung durch die Sicherheit einer dauerhaft bindenden Gesetzesgrundlage zu ersetzen.
4.) Den Stundenumfang von 25 Wochenstunden zur Bewältigung der Aufgaben an den Schulen bei Bedarf auf jeweils eine volle Stelle auf zu stocken.
5.) Die Gehaltszahlungen komplett über den Anstellungsträger auszubezahlen, bei unterschiedlichen Teilfinanzierungen wie bisher auch über eine Gehaltsanweisung bei einer Lohnsteuerkarte. (red)



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