Edgar Franke: Die Frauenquote ist Gesetz
Berlin/Borken/Frankenberg. In diesem Jahr gibt es einen historischen Frauentag. Denn pünktlich zum Internationalen Frauentag wird das Gesetz zur Frauenquote von Familienministerin Manuela Schwesig am kommenden Freitag, 6. März 2015, im Bundestag verabschiedet werden. „Die Zeiten der weitgehend wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dr. Edgar Franke.
„Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert“, erläutert Franke weiter. „Als Vater von zwei Töchtern erwarte ich, dass sie die gleichen Chancen im Leben haben wie die Jungs!“
„Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein, denn Gleichstellung bezieht sich auf alle Lebensbereiche und nicht nur auf die individuellen Berufsperspektiven“, betont Franke.
„Deshalb wollen wir mehr: ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“ (red)