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Gemeinsame Erklärung zum SuedLink-Projekt beschlossen

Schwalm-Eder. Auf Einladung des Ersten Kreisbeigeordneten Winfried Becker fand am 23. Februar 2015 eine gemeinsame Sitzung der von dem SuedLink-Projekt betroffenen Kommunen und den Bürgerinitiativen gegen SuedLink statt. In der Sitzung wurde der derzeitige Planungs- und Informationsstand erörtert. Am 12. Dezember 2014 wurde von der TenneT TSO GmbH der Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur für das SuedLink-Projekt eingereicht. In der achten Kalenderwoche wurde von der Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass der eingereichte Antrag auf Bundesfachplanung für das SuedLink-Projekt nachgebessert werden muss.

Die Gründe der Forderung nach Überarbeitung und Ergänzung der Unterlagen entspricht auch den Fehlern und Mängeln, die die  Kanzlei DeWitt, Berlin und das Büro Oecos im Auftrag der von der SuedLink-Planung betroffenen Kreise ermittelt haben.

In der Diskussion wurde erkennbar, dass das Verfahren der Bundesfachplanung selbst, insbesondere die Form der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Kommunen und der Bürger/-innen, Fragen aufwerfe. Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität seien derzeit nicht abschließend geklärt. Ebenfalls stehe die Frage nach Unbedenklichkeit von Freileitung oder Erdverkabelung im Raum. Die Notwendigkeit der Trasse werde von namhaften Wissenschaftlern in Frage gestellt. Es werde daher eine Bedarfsprüfung von einer unabhängigen Stelle eingefordert.

Abschließend verständigten sich die Vertreter der Bürgerinitiativen und der Bürgermeister der betroffenen Kommunen auf eine
Gemeinsame Erklärung des Kreistages, der Kommunen, Bürgerinitiativen und Bürger/-innen im Schwalm-Eder-Kreis zum Antrag der TenneT TSO GmbH auf Bundesfachplanung für das SuedLink-Projekt.

Der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises hat sich in seiner Sitzung am 9. März 2015 in Borken mit der Planung der Stromtrasse befasst.  Der Kreistag stimmte einstimmig der Resolution der Bürgerinitiativen und der betroffenen Kommunen zu.

Diese Erklärung soll an die Bundes-, die Landesregierung, Parlamentarier und die Bundesnetzagentur versandt werden. (red)