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Seniorenfreizeiten werden gefördert

Schwalm-Eder. Der Kreis bietet auch im Jahr 2015 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren an. Erster Kreisbeigeordneter Winfried Becker teilt mit, dass der Kreisausschuss  Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 10.000 Euro finanziell unterstützt. Senioren, deren monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch- Zwölftes Buch – liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten.

Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 798 Euro für Alleinstehende und 1.077 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für maximal 14 Tage gewährt werden.

Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Fürsorgestelle der Kriegsopfer andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.

Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Kelm (05681) 775493 und Frau Breul (05681) 775492 für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit. Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme beantwortet Frau Reitz (05681) 775273. (ots)



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