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Schulsozialarbeit: Land und Kommunen einigen sich

Fritzlar. Bei einem Gespräch im Staatlichen Schulamt in Fritzlar haben sich das Hessische Kultusministerium, der Landkreis Waldeck-Frankenberg und der Schwalm-Eder-Kreis auf eine Vereinbarung zur künftigen Finanzierung und Organisation von Schulsozialarbeit verständigt. „Wir freuen uns sehr, dass nun eine Einigung erzielt worden ist“, erklärten Kultusminister Lorz, der Landrat des Kreises Waldeck-Frankenberg, Dr. Reinhard Kubat, und der Erste Kreisbeigeordnete des Schwalm-Eder-Kreises, Winfried Becker.

„In dem politischen Ziel sind wir uns seit langem einig: Schulsozialarbeit ist notwendig, hat eine wichtige, präventive Aufgabe und soll auch weiterhin Bestand haben.“ Nun sei auch eine Einigung über die Finanzierungsdetails aufgrund der neuen rechtlichen Erfordernisse erfolgt.

Die Vereinbarung lautet wie folgt:
„Die Verantwortung von Land und Kommune für die Entwicklung von sozialem Lernen und Schulsozialarbeit wird weiter wahrgenommen. Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 organisiert der Schulträger seine Schulsozialarbeit gemäß SGB (Sozialgesetzbuch) VIII und die Schule – orientiert am Schulprogramm – macht Angebote zum sozialen Lernen oder zur Sozialkompetenz. Die Schule finanziert ihr Angebot aus Mitteln des Ganztagsprogramms bzw. aus Mitteln des großen Schulbudgets: Schulen mit Ganztagsprofil können Angebote zum sozialen Lernen aus Ganztagsmitteln finanzieren. Schulen ohne Ganztagsprofil können Angebote zum sozialen Lernen über das große Schulbudget finanzieren. Alle betroffenen Schulen werden mit dem Schulträger eine Vereinbarung unterzeichnen und die Inhalte des sozialen Lernens in ihr Ganztagsprogramm aufnehmen. Ein zwischen Kultusministerium und den Schulträgern abgestimmtes verbindliches Vertragsmuster wird den Schulen zur Verfügung gestellt.“ (red)