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Weniger Klagen bei den hessischen Arbeitsgerichten

Hessen. Bei den hessischen Arbeitsgerichten (ohne Sozialkassen) wurden im Laufe des Jahres 2014 knapp 29 700 Klagen neu eingereicht. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren das gut 1400 oder rund fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der erledigten Klagen lag mit knapp 30 200 um rund 1000 bzw. gut drei Prozent unter dem Vorjahresniveau. Knapp 8900 Verfahren blieben am Jahresende 2014 anhängig, gut 300 weniger als ein Jahr zuvor. Streitgegenstände der meisten Verfahren waren Kündigungen und Arbeitsentgelte.

Zwei Drittel der Verfahren wurden durch einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen und gut neun Prozent endeten durch streitiges Urteil. Durch Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteil wurden knapp sechs Prozent der Verfahren erledigt. Die restlichen gut 19 Prozent endeten auf andere Weise, meist durch Zurücknahme der Klage oder durch außergerichtlichen Vergleich.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag 2014 bei 3,1 Monaten. Zwei Drittel der Klagen wurden innerhalb von drei Monaten erledigt, gut 20 Prozent dauerten über drei bis zu sechs Monate und rund 12 Prozent der Verfahren über ein halbes bis zu einem Jahr. Bei knapp zwei Prozent der Klagen betrug die Verfahrensdauer länger als ein Jahr. (red)