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IHK warnt vor Adressbuchofferten

Zahl der Fälle in der Region nimmt zu

Richard Straka. Foto: nhKassel. Diese Unterschrift kann teuer werden: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg warnt aus aktuellem Anlass vor Adressbuchofferten. Derzeit werden verstärkt Unternehmer aus Nordhessen und dem Altkreis Marburg mit offiziell aussehenden Formularen angeschrieben, in denen sie aufgefordert werden, ihren Betrieb kostenpflichtig registrieren zu lassen. Betroffen sind insbesondere Existenzgründer und Firmen, die in öffentlichen Registern aufzufinden sind.

Die zu zahlenden Beträge für die Adressbuchofferten betragen jährlich oft über 1.000 Euro, teilt Richard Straka, Ansprechpartner bei der IHK für diese Thematik, mit. Die Vertragslaufzeiten erstreckten sich in der Regel über zwei Jahre. Zudem würden Anschlussklauseln wirksam, wenn die Unternehmer nicht rechtzeitig kündigten.

In den Sommermonaten werden die Adressbuchofferten verstärkt verschickt. Das Kalkül: In der Urlaubszeit unterschreibt ein Vertreter das offiziell wirkende Dokument. „Daher ist es wichtig, die Mitarbeiter für solche Anfragen zu sensibilisieren, damit sie misstrauisch sind und Dokumente vor der Unterschrift genau prüfen“, sagt Straka. Bei Unklarheiten kann die IHK kostenlos um Rat gefragt werden. Darüber hinaus rät Straka, solange noch nichts unterschrieben ist, auch die nachfolgenden Erinnerungsschreiben zur Zahlungsaufforderung zu ignorieren.

Falls irrtümlich eine Unterschrift gesetzt worden ist, empfiehlt der IHK-Fachmann betroffenen Unternehmern die IHK zu kontaktieren, um sich kostenlos über die Anfechtungsmöglichkeiten zu informieren. Die IHK ist beim Verfassen eines entsprechenden Schreibens behilflich. Straka: „Zudem kann jeder Betroffene selbst bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen Strafanzeige stellen.“

„Wird nach Unterschrift der geforderte Betrag nicht gezahlt, wird zum Teil großer Druck auf die Unternehmen ausgeübt – von der Mahnung über das Inkasso-Büro bis hin zum Anwaltsschreiben“; schildert der IHK-Experte die Folgen. Wichtig sei, einen kühlen Kopf zu behalten und trotz dieser Drohkulisse den Betrag nicht zu überweisen.

Grundsätzlich sollten Firmen die IHK über die Adressbuchofferten informieren, damit die Kammer über den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gegen diese Methode vorgehen kann.

Das IHK-Infopapier „Adressbuschwindel: Richtig verhalten“ steht kostenlos zum Download bereit unter www.ihk-kassel.de im Bereich Recht und Steuern/Wettbewerbsrecht/Downloads ebenso wie der Flyer „Adressbuchschwindel: Wichtige Hinweise für Unternehmen“ der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern. (red)



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