- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Den Grundstein für den beruflichen Aufstieg legen

Weiterbildungsstipendium: Antrag bis zum 1. Dezember bei der IHK einreichen

Kassel. Wer sich nach erfolgreicher Ausbildung beruflich entwickeln möchte, für den ist das Weiterbildungsstipendium richtig. Die finanzielle Unterstützung soll junge Fachkräfte ermutigen, durch Weiterbildung den Grundstein für beruflichen Erfolg zu legen. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben.   

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000 Euro, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden. Damit unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) junge Menschen darin, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken.

Die Qualifizierung wird wie folgt nachgewiesen:
a)        Die Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden.
b)        Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb wurde einer der ersten drei Plätze belegt.
c)        Die besondere Qualifikation wird durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen.

Einen begründeten Vorschlag braucht nur einzureichen, wer (a) die Mindestpunktzahl/-note oder (b) die Wettbewerbsplatzierung nicht erreicht hat. Hinweis: Im begründeten Vorschlag ist anhand von konkreten Beispielen darzulegen, welche besonderen Gründe die Aufnahme in die Förderung rechtfertigen. Normale Arbeitszeugnisse reichen nicht aus.

Das Weiterbildungsstipendium des BMBF hat sich seit seinem Start im Jahr 1991 als Erfolgsmodell erwiesen. Insgesamt wurden seither mehr als 100.000 Stipendien bundesweit vergeben, jährlich etwa 6.000. Das Weiterbildungsstipendium basiert auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) koordiniert im Auftrag des BMBF das Weiterbildungsstipendium und leitet die Fördermittel an die IHKs weiter, die als zuständige Stellen mit der Durchführung des Programms beauftragt sind.

Der Antrag auf Aufnahme steht unter www.ihk-kassel.de im Bereich „Aus- und Weiterbildung“ unter Weiterbildung/Weiterbildungsförderung und dort in der Rubrik „Weiterbildungsstipendium“ bereit und muss bis zum 1. Dezember 2015 bei der IHK Kassel-Marburg eingegangen sein. Weitere Informationen erteilt Bärbel Rudolff, Telefon (0561) 99898-17, E-Mail: b.rudolff@kassel.ihk.de. (red)