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Rudolph: Sondersignale müssen auch in Hessen möglich sein

Günter RudolphHessen/Schwalm-Eder. „Besonders bei Großlagen an Autobahnen und viel befahrenen Bundestraßen sowie im ländlichen Raum mit weiten Entfernungen zu Einsätzen, ist es wichtig, dass die Einsatzleitung der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes möglichst schnell den Einsatzort erreichen. Dabei können Sondersignalanlage an Privatfahrzeugen helfen, das zeigen auch Fällen aus dem Schwalm-Eder-Kreis“, sagte der Vorsitzende des SPD-Kreistagsfraktion Günter Rudolph, MdL.

Die Sonderrechte im Straßenverkehr sind in § 35 Straßenverkehrsordnung, in Verbindung mit §§ 52 und 55 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, geregelt. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung liegt bei den Bundesländern. So hat zum Beispiel Bayern die Möglichkeit geschaffen, über ein vorgeschriebenes Antragsverfahren und eine Quotierung, Privatfahrzeuge von Führungskräften der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes mit Sondersignalen auszustatten.

„Was in Bayern möglich ist, muss auch in Hessen möglich sein. Ich habe auch nicht die Befürchtung, dass es Fehlnutzungen seitens der Betroffenen geben wird. Die Verantwortlichen werden mit diesem Instrument verantwortungsvoll umgehen. Es ist wichtig, dass wir die oftmals ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes in ihrer Arbeit unterstützen und ihnen die Nutzung der Sondersignale für Privatfahrzeuge ermöglichen“, so Rudolph abschließend. (red)