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Ausgleichsbeträge werden per Bescheid erhoben

Stadt verschickt Anhörungsschreiben

Schwalmstadt. In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in Treysa und Ziegenhain erhalten in Kürze viele Eigentümer ein Anhörungsschreiben. „Wir konnten glücklicherweise im Rahmen der Ablösevereinbarungen den Löwenanteil der Ausgleichsbeträge einnehmen“, erläutert Erster Stadtrat Detlef Schwierzeck. Die Ablösung hatte den Vorteil, dass die Eigentümer eine Diskontierung vornehmen konnten. Damit haben die Eigentümer Geld gespart. Die Stadt hat bei der Ablösung einen geringeren Verwaltungsaufwand als bei der Betragserhebung.

Nun wird allerdings das Bescheidverfahren eingeleitet. Eigentümer die noch nichts abgelöst bzw. bezahlt haben erhalten die Möglichkeit zur Anhörung. Gelegenheit zur Stellungnahme wird gemäß § 154 Abs. 4 Satz 2 Baugesetzbauch und § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumt. Kein Anhörungsschreiben bekommen die Eigentümer die ein Grundstück ohne sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung haben.

Sinn der Anhörung ist, dass den Betroffenen der Bescheid formell angekündigt wird und sie die Möglichkeit haben, diesen mit dem Stadtbauamt zu erörtern. Die Bescheide werden voraussichtlich im August 2015 versendet.

Informationen finden sich auf der städtischen Homepage unter http://www.schwalmstadt.de/de/leben-a-wohnen/stadtsanierung-ausgleichsbetraege. (red)