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NGG zieht Bilanz: Mindestlohn hilft Geringverdienern

Andreas Kampmann. Foto: nhSchwalm-Eder. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresbeginn hat die Situation der Beschäftigten im Niedriglohnsektor deutlich verbessert. So lautet eine erste Bilanz der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Nord- und Mittelhessen nach sechs Monaten Mindestlohn. „Besonders die in der Regel schlecht entlohnten Tätigkeiten in der Gastronomiebranche sind durch das Gesetz aufgewertet worden“, sagte der Geschäftsführer der NGG Nord- und Mittelhessen, Andreas Kampmann. Die Mitarbeiter von Hotels- und Gaststätten, Restaurants und Imbissbetrieben hätten bislang häufig für weniger als sechs Euro pro Stunde gearbeitet. „Das ist jetzt nicht mehr legal, und das ist auch gut so“, sagte Kampmann.

Aufzeichnungspflicht hilft, Arbeitswelt zu ordnen
Durch die mit dem Mindestlohn verknüpfte Pflicht zur Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten sei es zudem nicht mehr möglich, den Beschäftigten zu lange Schichten zuzuteilen. Bislang sei es bei vielen Gastronomiebetrieben üblich gewesen, die Mitarbeiter über das gesetzlich erlaubte Tagesmaß von maximal zehn Stunden hinaus zu beschäftigten. „Schichten von zwölf und mehr Stunden waren keine Seltenheit“, sagte Kampmann. Das sei zwar schon vor der Einführung des Mindestlohns als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz illegal gewesen. „Die nun eingeführte Aufzeichnungspflicht schafft aber erstmals ein Instrument, mit dem die Einhaltung überprüft werden kann“, sagte der Gewerkschafter. Damit habe die Bundesregierung einen notwendigen Schritt unternommen, um die Arbeitswelt sozial zu ordnen und für faire Bedingungen zu sorgen. „Wir hoffen, dass der für die Kontrollen zuständigen Zoll auch tätig wird, wenn Verstöße bekannt werden“, sagte Kampmann.

Gesellschaft profitiert von fairen Regeln
Neben den Beschäftigten, die als Folge der Einführung des Mindestlohns besser bezahlt und behandelt werden, profitiert nach Einschätzung der NGG auch die Gesamtgesellschaft von der Berliner Entscheidung. „Es werden weniger Beschäftigte wegen ihres geringen Verdienstes eine Aufstockung ihres Entgelts durch die Sozialämter beantragen müssen“, sagte Kampmann. „Die öffentlichen Haushalte werden also entlastet und die indirekte Subventionierung der Löhne in den schlecht bezahlenden Branchen wird beschränkt“, so der Gewerkschafter. Zudem schaffe die Dokumentationspflicht endlich Transparenz im Kampf gegen Schwarzarbeit.

 Diskussion um Einschränkungen „braucht keiner“
Angesichts der positiven Auswirkungen sei es notwendig, die Diskussion um die Einschränkung der Aufzeichnungspflicht umgehend zu beenden. „Es dient der Klarheit aller Beteiligten, wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, es führt zu einem faireren Wettbewerb, und es gibt schlicht keinen vernünftigen Grund, diese positive Entwicklung zurückzudrehen“, sagte NGG-Geschäftsführer Kampmann.  Vielmehr sei es jetzt notwendig, den Mindestlohn und die Arbeitszeit-dokumentation fest in die Unternehmenskultur der Gastronomiebranche aufzunehmen. „Wir sind davon überzeugt, dass ordentlich geführte Unternehmen die Herausforderung einer ordentlichen Dokumentation der Arbeitszeit meistern können – das ist kein Hexenwerk“, sagte der Gewerkschafter. „Die von Arbeitsministerin Andrea Nahles jetzt angekündigten Einschränkungen sind verfrüht und ein falsches Signal“, so Kampmann.

Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa in der Kritik
Die öffentlich inszenierte Kampagne des Hotel- und Gaststättenverbandes DeHoGa gegen die Dokumentationspflicht gehe an den Interessen dieser guten geführten Häuser vorbei. Der Verband versuche, mit Hilfe von Horror-Meldungen das Ende eines ganzen Wirtschaftszweiges an die Wand zu malen. „Diese im Grunde unangemessene Kampagne hilft weder den Beschäftigten, noch den Unternehmen und ist damit destruktiv“, kritisierte Kampmann. Der Verband solle lieber konkrete Hilfestellungen für die Betriebe leisten, damit die gesetzlichen Vorschriften zügig umgesetzt werden.

„Angesichts des Fachkräftemangels und einer hohen Abbrecherquote bei den Auszubildenden im Gastgewerbe wäre es auch an der Zeit, diese Tätigkeiten attraktiver zu machen“, sagte der Gewerkschafter. „Der DeHoGa packt derzeit diese Zukunftsaufgabe nicht an, sondern weint öffentlich einem Modell nach, das auf dem Verschleiß von Menschen basierte“, so Kampmann. Die NGG rufe dazu auf, die Arbeitsbedingungen fair und attraktiv zu gestalten. Wo es an der Umsetzung der auf diesem Weg hilfreichen Dokumentationspflicht dauerhaft hake, werde die NGG künftig Druck aufbauen. „Wir werden als Gewerkschaft unseren Mitgliedern im Fall von Schwierigkeiten Rechtsschutz gewähren“, kündigte Kampmann an.



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