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Spengler und Edelmann: Schritte in die richtige Richtung

Korrekturen bei den Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes

Ulrich Spengler. Foto: nhOskar Edelmann. Foto: nhKassel. Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geplanten Korrekturen bei den mit dem Mindestlohngesetz verbundenen Dokumentationspflichten werden von Oskar Edelmann und Ulrich Spengler, den stellvertretenden Hauptgeschäftsführern der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg, als Schritte in die richtige Richtung begrüßt. Die IHK hatte in den vergangenen Wochen mehrere Erfahrungsaustausche zwischen Bundestagsabgeordneten aus der Region und betroffenen Unternehmern organisiert, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) setzte sich darüber hinaus auf Bundesebene für Erleichterungen ein.

„Ausufernde Dokumentationspflichten und unüberschaubare Haftungsrisiken belasten die Unternehmen und sorgen für Verunsicherung. Firmen, die ihre Mitarbeiter schon lang deutlich über der gesetzlich fixierten Lohnuntergrenze bezahlen, sehen sich auf einmal mit einer Flut von Auflagen konfrontiert“, schildert Spengler die in den vergangenen sechs Monaten gesammelten Erfahrungen von regionalen Unternehmen. „Leidtragende sind kleine Mittelständler, die keine großen Personalabteilungen besitzen.“

„Die Umsetzung des Gesetzes binden bei kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Personalressourcen, verlangsamen betriebliche Prozesse und stehen insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in keinem Verhältnis zum Nutzen“, berichtet Edelmann. Nicht nur das Kerngeschäft werde so geschwächt. Auch bei der Vergabe vom Praktikumsplätzen hielten sich Unternehmen zurück. Um Inhalte und Fragen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu diskutieren, haben die IHK Kassel-Marburg und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol die Parlamentarische Staatssekretärin der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, eingeladen. Sie steht am Dienstag, 7. Juli, ab 19 Uhr den Unternehmern aus dem IHK-Bezirk im Bürgerhaus in Wehrda, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 35041 Marburg, Rede und Antwort.

Im Zuge einer Bilanz des Mindestlohngesetzes (MiLoG) nach sechs Monaten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Nachbesserungsbedarf bei den Dokumentationspflichten erkannt. Dort soll die Lohnschwelle, ab der Aufzeichnungen vorzunehmen sind, von 2.958 auf 2.000 Euro abgesenkt werden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das sich hieraus ergebende Nettoentgelt jeweils für die vergangenen tatsächlich abgerechneten zwölf Monate regelmäßig ausgezahlt worden ist. Die Aufzeichnung bei beschäftigten Familienangehörigen ist für das BMAS ebenfalls verzichtbar.

Des Weiteren wird angekündigt, dass das BMAS gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) gegenüber den Behörden der Zollverwaltung klarstellen wird, dass sowohl bei der zivilrechtlichen Haftungsfrage als auch bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften ein „eingeschränkter“ Unternehmerbegriff zugrunde zu legen ist, wie ihn das Bundesarbeitsgericht für die zivilrechtliche Haftung im Arbeitnehmerentsendegesetz entwickelt hat. Das heißt, dass ein Unternehmer nur die Verantwortung für beauftragte Unternehmen trägt, wenn eigene vertraglich übernommene Pflichten weitergegeben werden. Damit werde in den meisten Fällen einer Beauftragung eines anderen Unternehmens klargestellt, dass hier im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung bestehe. Ob darüber hinaus praktische Probleme bei der Auftraggeberhaftung bestehen, wolle man weiter beobachten.

Ferner soll es zeitnah einen Praxisleitfaden für Hochschulen, Betriebe, Praktikanten, Auszubildende und Studierende zu Mindestlohn und Praktika geben.

Veranstaltungstipp: Staatssekretärin am 7. Juli in Marburg zu Gast
Um Inhalte und Fragen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes dreht sich eine kostenlose Informationsveranstaltung am Dienstag, 7. Juli, in Marburg-Wehrda. Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, steht ab 19 Uhr Rede und Antwort. Veranstaltungsort ist das Bürgerhaus in Wehrda, Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 35041 Marburg. Die IHK Kassel-Marburg und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol laden ein.

Nach einer Einführung in die Thematik durch die Parlamentarische Staatssekretärin und Erfahrungsberichten von Unternehmern aus der Region wird Anette Kramme Fragen aus der Praxis beantworten. Hintergrund ist, dass das Gesetz über den Mindestlohn in einigen Bereichen der Wirtschaft für nachhaltige Veränderungen gesorgt hat. Viele Betriebe haben Fragen zu Details der Umsetzung der Vorschriften und klagen über den mit dem Gesetz verbundenen Aufwand.

Anmeldungen an Tanja Kuhl (IHK), E-Mail: kuhl@kassel.ihk.de, Fax (06421) 9654-33. (red)