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Friedhof Altmorschen: FDP stellt sich nicht gegen Umgestaltung

Morschen-Altmorschen. Nach den Kurzberichten in der Presse zur Abstimmungshaltung der FDP-Fraktion zum Friedhof Altmorschen in der letzten Gemeindevertretersitzung scheint der Eindruck entstanden zu sein, dass sich die FDP Morschen grundsätzlich gegen die Umplanungen und das ehrenamtliches Engagement von Bürgern in Morschen stellen würde. Dass dem absolut nicht so ist, darauf weist die FDP-Fraktion ausdrücklich hin. Der ehrenamtliche Einsatz vieler Bürger in Altmorschen, die mit Spenden und Pflanzaktionen im Friedhof nicht nur an Verschönerungs- und Ausgestaltungsaktivitäten beteiligt waren und sind und hier jetzt  zusätzliche Grabstellenangebote in den Erweiterungsflächen schaffen wollen, werde durch die FDP ausdrücklich begrüßt.

Doch darum sei es in der Gemeindevertretersitzung Mitte Juni gar nicht gegangen. Hier seien vor allem grundsätzliche Verfahrensfragen für die Bereitstellung von Finanzmitteln für die weitere Ausgestaltung des Friedhofs diskutiert worden. In der überaus schwierigen Haushaltssituation der Gemeinde müssten größere Ausgabenpositionen vorgeplant und
kritisch geprüft werden. Da dies bei der Planung des Haushaltes 2015 durch die Friedhofskommission nicht angemeldet worden sei, sollte über den Weg des Nachtragshaushaltes dieses Versäumnis „geheilt“ werden.

Hiergegen hatte sich die FDP schon in der vorausgegangenen Ausschusssitzung gewendet und vorgeschlagen, die Kosten für die weitere Planung und anschließende Umsetzung kompakt in die Kosten des Haushaltes 2016 aufzunehmen. Vor allem, weil ein Nachtragshaushalt für Unvorhersehbares und überraschend eintretende Kosten vorgesehen ist, wovon aber in diesem speziellen Falle mit Sicherheit keine Rede sein konnte.

Im Vertrauen auf die klaren Mehrheitsverhältnisse im Rat sei auf den Vorschlag der FDP-Fraktion weder vorher noch in der Gemeindevertretersitzung eingegangen worden sein und wie so häufig seien allen Bedenken zum Trotz dann Fakten geschaffen worden.

Dass zudem eine Friedhofskommission nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gar keine Beschlussvorlagen einbringen dürfe und nur dem Gemeindevorstand zuarbeite, sei bei derartigen Mehrheitsverhältnissen dann auch schon nicht mehr von Belang. (red)