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Doppelhaushalt auflagenfrei genehmigt

Schwalm-Eder. Das Regierungspräsidium Kassel, als zuständige Finanzaufsicht für den Schwalm-Eder-Kreis, hat den Doppelhaushalt 2015/2016 des Schwalm-Eder-Kreises genehmigt. Die Genehmigungen wurden – wie in den Vorjahren – auflagenfrei erteilt. Der Haushalt des Kreises weist für 2015 einen Überschuss von 529.395 Euro und für 2016 ein Plus von 2.335.018 Euroaus. Erfreulich sei, so Landrat Winfried Becker, dass sich damit in der Planung für die Jahre 2015 und 2016 die positive Entwicklung der Vorjahre fortsetze.

Die gute Entwicklung ist in den Planungsjahren 2015 und 2016 ganz wesentlich auf erhöhte ordentliche Erträge zurückzuführen. So werden in 2015 um 4,3 Millionen Euro (+ 2,1 %) und in 2016 weitere 8,7 Millionen Euro (+ 4,2 %) höhere Erträge jeweils gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Mit dem Anstieg der Erträge war auch eine Erhöhung der Ausgaben verbunden. Während die ordentlichen Aufwendungen schon in 2015 gegenüber dem Vorjahr um 11,1 Millionen Euro (+ 5,8 %) planmäßig ansteigen werden, wird in 2016 mit einer weiteren Erhöhung um 7 Millionen Euro (+ 3,4 %) gerechnet. Den größten Betrag der Aufwandssteigerungen machen die Leistungen im Bereich Jugend und Soziales aus. In beiden Jahren erhöhen sich wesentlich die Aufwendungen für Bildung und Teilhabe sowie die Hilfen für Asylbewerber.

Das Regierungspräsidium hebt positiv hervor, dass der Kreisausschuss am 23.7.2015 den Jahresabschluss 2014 mit einem Überschuss von 7,4 Millionen Euro aufstellen konnte, was Voraussetzung für die Genehmigung 2016 war.

Besorgt äußert sich Landrat Becker über die Entwicklung in der Sozial- und Jugendhilfe. Bei der Sozialhilfe werden insbesondere durch Fallzahlensteigerungen höhere Aufwendungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende und für Hilfen für Asylbewerber erwartet. In der Jugendhilfe entstehen höhere Aufwendungen durch vermehrte Heimunterbringungen, Inobhutnahmen und Unterbringungen im Rahmen sonstiger Kriseninterventionen von Jugendlichen.

In 2015 geht der Landrat davon aus, dass das geplante Ergebnis auch im Haushaltsvollzug eingehalten werden kann. Für das Haushaltsjahr 2016 ist ein frühzeitiger Nachtragshaushalt vorgesehen, der insbesondere die Auswirkungen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs abbilden wird. Mit diesem Nachtrag sollen aus Sicht von Landrat Becker auch die sich aus der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches ergebenden Spielräume für eine Entlastung der Kommunen genutzt werden.

Landrat Becker weist abschließend darauf hin, dass der Schwalm-Eder-Kreis unter den derzeitigen Rahmenbedingungen in 2015 – wie geplant – einen Überschuss erwirtschaften werde. Dieser soll der teilweisen Abdeckung der Defizite aus den Vorjahren dienen. (red)