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Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden stabil

Hessen. Mit knapp 2,25 Milliarden Euro lagen die Gewerbesteuereinnahmen (vor Abzug der Gewerbesteuerumlage) der hessischen Gemeinden im ersten Halbjahr 2015 nur knapp unter dem im ersten Halbjahr 2014 erreichten Spitzenwert (minus 3,0 Prozent) und um 5,2 Prozent über dem Ergebnis aus dem zweiten Halbjahr 2014. Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt setzte sich damit die relativ stabile Entwicklung der letzten Jahre fort.

Allerdings trugen die Städte und Gemeinden sehr unterschiedlich zu den Gewerbesteuereinnahmen insgesamt bei: Mit gut 1,1 Milliarden Euro im Berichtszeitraum entfiel knapp die Hälfte (49,4 Prozent) auf die 421 kreisangehörigen Gemeinden. Diese zeigten in der zeitlichen Entwicklung nur geringe Schwankungen und ließen in den letzten Jahren einen leichten Aufwärtstrend erkennen (z. B. plus 5,6 Prozent im Vergleich mit dem ersten Halbjahr 2014). Die verbleibenden 50,6 Prozent konnten die fünf kreisfreien Städte verbuchen, davon allein Frankfurt am Main ca. 38,5 Prozent. Bei der Gruppe der kreisfreien Städte waren die Schwankungen naturgemäß viel stärker und lagen von Halbjahr zu Halbjahr im Bereich von mehereren hundert Millionen Euro.

Ordnet man die Kommunen nach ihrem Gewerbesteueraufkommen im ersten Halbjahr 2015, so folgten auf den Spitzenreiter Frankfurt (865 Millionen Euro) mit großem Abstand Wiesbaden (134,5 Millionen Euro), Marburg (88,3 Millionen Euro, plus 120 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2014), Kassel (74,2 Millionen Euro) und Eschborn (63,2 Millionen Euro). Darmstadt erreichte mit 32,9 Millionen Euro nur Platz 8, da hier gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Rückgang von fast 60 Prozent verkraftet werden musste. Auf den Plätzen 9 bis 11 folgten mit nur geringem Abstand Dreieich (31,8 Millionen Euro), Gernsheim (28,9 Millionen Euro) und Offenbach (ebenfalls 28,9 Millionen Euro). Insbesondere Gernsheim konnte einen auch im mittelfristigen Vergleich außerordentlichen Zuwachs verbuchen und seinen Vorjahresvergleichswert mehr als verfünffachen.

Generell ist zu berücksichtigen, dass es bei einzelnen Gemeinden aufgrund lokaler Besonderheiten zu starken zeitlichen Verwerfungen der Gewerbesteuereinnahmen kommen kann (etwa Überzahlungen und entsprechende Rückzahlungen, Standortverlagerungen wichtiger Gewerbebetriebe etc.), sodass eine Interpretation über kurze Zeiträume häufig problematisch ist.

Ergebnisse für alle 426 hessischen Gemeinden können unter www.statistik-hessen.de — Finanzen, Personal, Steuern — Regionaldaten —  kostenfrei abgerufen werden. (red)



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