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Gründerpreis: Bewerbungsfrist endet am 16. September

Schwalm-Eder. Sputen müssen sich hessische Jungunternehmen und Existenzgründer, wenn sie sich um den Hessischen Gründerpreis 2015 bewerben wollen, gab Landrat Winfried Becker bekannt. Die  Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 16. September 2015 per Post eingegangen sein. Der Hessische Gründerpreis zeichnet erfolgreiche Gründungen und junge Unternehmen aus. Dabei kommt es nicht nur auf Umsatz oder Gewinn an.

Mutige Gründungen“, „Geschaffene Arbeitsplätze“ und „Innovative Geschäftsidee“, das sind die drei Kategorien, in denen erfolgreiche Unternehmen in diesem Jahr bei den Hessischen Gründertagen ausgezeichnet werden. Aber es kommen nur Unternehmen in Frage, deren Gründer für den Lebensunterhalt nicht auf staatliche Mittel angewiesen sind.

Bewerben können sich hessische Unternehmen, die zwischen 2010 und 2014 gegründet wurden.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter www.gruendertage-hessen.de. (red)