- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

MT sieht von Einspruch zum Gummersbach-Spiel ab

Axel Geerken. Foto: nhMelsungen. Den unmittelbar nach Spielende von der MT Melsungen angekündigten Einspruch wegen eines nicht geahndeten Regelverstoßes  in der Handball-Bundesligapartie gegen den VfL Gummersbach werden die Nordhessen nicht geltend machen. Das gab am Dienstag MT-Vorstand Axel Geerken mit Verweis auf mangelnde Erfolgsaussichten bekannt.

Was war passiert?
Gespielt waren am Samstag in der Kasseler Rothenbach-Halle rund 52 Minuten, die MT lag mit vier Toren zurück. Bei einer Rangelei um den Ball zwischen VfL-Torhüter Carsten Lichtlein und MT-Linksaussen Jeffrey Boomhouwer hatten die Referees auf Freiwurf für die MT entschieden. Dabei hätte Lichtlein laut Reglement die Rote Karte bekommen müssen, da er den Torraum verlassen und mit einem gegnerischen Spieler Körperkontakt hatte.

Warum macht die MT ihren angekündigten Einspruch nicht geltend?
Wenn ein Verein gegen die Wertung eines Spiels Einspruch einlegen will, muss dies bis 15 Minuten nach Spielende schriftlich angekündigt werden. Das hat die MT getan. Dann bleiben drei Tage lang Zeit, den Einspruch tatsächlich geltend zu machen. “Wir haben uns zwischenzeitlich eine zweite und dritte Fachmeinung eingeholt und uns entschieden, die am Dienstag ablaufende Frist ungenutzt verstreichen zu lassen. Wir hätten nachweisen müssen, dass die betreffende Situation von spielentscheidender Bedeutung gewesen ist. Das aber erschien uns als aussichtslos. Insofern wollten wir auch nicht unnötig einen mittleren vierstelligen Betrag riskieren, den der Einspruch gekostet hätte”, erklärt MT-Vorstand Axel Geerken. Somit bleibt es bei der Wertung des Spiels, das die MT Melsungen gegen den VfL Gummersbach mit 23:27 verlor. (Bernd Kaiser)