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Siebert: Asylbeschleunigungsgesetz beweist Handlungsfähigkeit

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Bernd Siebert. Foto: Archiv/nhSchwalm-Eder. „Wir haben im Bundestag ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Flüchtlingssituation in Deutschland beschlossen. Zweck dieser Regelungen ist es, wieder Herr der Lage zu werden und die teilweise chaotischen Zustände zu beenden“, erklärt Bundestagsabgeordneter Bernd Siebert.

Auf verschiedenen Ebenen sorge das neue Gesetz für Klarheit und Verbesserungen. Die Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten auf Albanien, Kosovo und Montenegro sende ein klares Signal in die Welt: Ja, wir kümmern uns um Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten. Und nein, eine schlechte wirtschaftliche Lage im Heimatland ist kein Asylgrund.

„Mit der Möglichkeit, Flüchtlingen statt Geld- auch Sachleistungen zukommen zu lassen, wollen wir verhindern, dass monetäre Aspekte bei der Flucht nach Deutschland eine Rolle spielen. Ein wichtiges Ziel sind effizientere Verfahren. Der Bund übernimmt die Verteilung und richtet Wartezentren ein. Die zur Unterbringung mögliche Zeit in Erstaufnahmelagern wird von drei auf sechs Monate verlängert. Von dort können abgelehnte Asylbewerber direkt abgeschoben werden. Erst mit einer Bleibeperspektive erfolgt eine Weiterverteilung“, so Siebert.

Zentraler Pfeiler dieses Gesetzesvorhabens sei jedoch die dringend benötigte Entlastung der Kommunen. Dort, in den Städten und Gemeinden, seien die Belastungsgrenzen vielfach erreicht. „Der Bund übernimmt jetzt mehr Verantwortung. Die zugesagte Unterstützung mit Geldmitteln sorgt dafür, dass die Kommunen finanziell nicht im Regen stehen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Allein für 2015 seien insgesamt zwei Milliarden Euro vorgesehen. Künftig werde sich der Bund mit einer Pauschale von 670 Euro pro Monat und Flüchtling beteiligen.

„Mit diesem Gesetz haben Bundesregierung und Bundestag bewiesen, dass wir in Krisensituationen schnell und zweckmäßig reagieren können. Darüber freue mich sehr. Die Länder müssen jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden und ebenfalls zustimmen. In der Bundesratsbefassung dürfen diesem wichtigen Gesetz keine Steine mehr in den Weg gelegt werden. Die Bürger erwarten, dass Parteiinteressen in dieser Frage zurückstehen“, unterstreicht Siebert. (red)