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Auszeit für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege der Johanniter gibt Möglichkeit zum Durchatmen

Kassel. Ohne Rücksicht auf Wochenenden, Feiertage oder Arbeitszeiten sind pflegende Angehörige teilweise rund um die Uhr im Einsatz – oder zumindest in Rufbereitschaft. Beim Gedanken, sich eine kurze Auszeit oder gar einen Urlaub zu gönnen, geraten Pflegende schnell in eine Zwickmühle. Sie wollen ihre Angehörigen schließlich nicht im Stich lassen. Das muss aber nicht sein, dank des Pflegestärkungsgesetzes: „Viele Pflegende wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Auszeit haben“, sagt Marina Tabares-Bodhert, Pflegedienstleiterin in Kassel.

Verhinderungspflege: Vertretung für die Pflegeperson
Wer einen Angehörigen pflegt und selbst einmal Erholung braucht, krank wird oder auch nur stundenweise eine Entlastung benötigt, kann auf die Verhinderungspflege zurückgreifen. In dem Fall übernimmt eine Pflegekraft vertretungsweise die Pflegeaufgaben in der häuslichen Umgebung. Diesen Service bietet der Johanniter-Pflegedienst in Kassel kurzfristig sowohl wochen-, tages- oder auch stundenweise an. „Unsere Mitarbeiter kommen zu der pflegebedürftigen Person nachhause und unterstützen sie ganz individuell“, erläutert Marina Tabares-Bodhert. „Das kann auch regelmäßiges Vorbeischauen, Säubern der Wohnung, Herrichten von Mahlzeiten oder die Hilfe beim Ankleiden sein. Ganz flexibel, je nach Bedarf und Absprache. Übrigens: bei nur stundenweiser Inanspruchnahme entsteht kein Abzug beim Pflegegeld.“

Pflegestärkungsgesetz: ein Plus für die Verhinderungspflege
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegestufe 0, die ganz oder teilweise von Angehörigen oder Freunden seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Innerhalb eines Jahres können bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden – 62 Euro mehr als im Vorjahr. Neu ist, dass dieser Betrag um die Hälfte des Anspruches auf Kurzzeitpflege erweitert werden kann, sodass innerhalb eines Jahres bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen. Der Anspruch wurde darüber hinaus von vier auf sechs Wochen im Kalenderjahr verlängert und kann zeitlich nach individuellen Bedürfnissen aufgeteilt werden.

Sicher ist sicher: Hilfe per Knopfdruck mit dem Hausnotruf
Neben dem gesetzlich geregelten Leistungsumfang der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung, vermitteln die Johanniter auch weitere Hilfeleistungen. „Vor allem für Alleinlebende empfehlen wir den Hausnotruf“, beschreibt Andreas Seiler. „In einer Notsituation kann der Pflegebedürftige damit per Knopfdruck signalisieren, dass er Hilfe benötigt. Das verschafft sowohl ihm als auch den Angehörigen ein gutes und sicheres Gefühl.“

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege und zum Hausnotruf bieten die Johanniter in Kassel unter (0561) 940 43 0. (red)