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Verjährungsfristen: Firmen drohen Millionenverluste

Simone Kaiser-Dietrich, Expertin der IHK Kassel-Marburg im Bereich Wirtschaftsrecht. Foto: nhKassel. Zum Jahresende verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen – auch im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. „Wer nichts zu verschenken hat, sollte noch in diesem Monat einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen oder Klage erheben“, sagt Simone Kaiser-Dietrich, Expertin der IHK Kassel-Marburg im Bereich Wirtschaftsrecht. Denn: Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung vieler älterer Forderungen.

Die Verjährung beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und läuft dann z.B. bei Kaufpreis- oder Werklohnforderungen drei Jahre. Beispiel: Ein Kunde hat am 1. Juni 2012 etwas gekauft, den Kaufpreis trotz mehrerer außergerichtlicher Mahnungen noch nicht bezahlt. Die Verjährungsfrist hat am Ende des Jahres 2012 zu laufen begonnen und beträgt drei Jahre. Damit kann der Unternehmer nur noch bis zum 31. Dezember 2015 seinen Kaufpreisanspruch erfolgreich geltend machen.

„Sollen diese Rechnungen nicht verjähren, müssen andere Optionen gezogen werden, wie ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Gericht“, ergänzt Kaiser-Dietrich. Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung von Ansprüchen hingegen nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

Es sei unbefriedigend, wenn ein Schuldner aufgrund schlechter Zahlungsmoral zu spät zahle. „Noch viel ärgerlicher ist es aber, wenn man selbst den letzten Zeitpunkt versäumt hat, seine Rechte geltend zu machen“, erklärt die IHK-Expertin.

Das kostenloses IHK-Merkblatt „Verjährung“ finden Unternehmer unter www.ihk-kassel.de in der Rubrik „Recht und Steuern“ im Bereich „Allgemeines Vertragsrecht“. (red)



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