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Kreis erlaubt Kennzeichen mit vierstelligen Ziffern

Zulassung zukünftig auch mit „Jahreszahlen“

Schwalm-Eder. Landrat Winfried Becker teilt mit, dass die Zulassungsstellen im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 1. Dezember 2015 auch vierstellige Ziffern in den Erkennungsnummern zuteilen können. In den Zulassungsstellen des Kreises wird regelmäßig nach „Jahreszahlen“ als Zahlenkombination für Wunschkennzeichen gefragt. Da die Zulassungsstellen im Kreis jetzt mit einem digitalen Archivierungssystem arbeiten, können auch diese Wunschkennzeichen in die Vergabe einbezogen werden.

Das Online-Reservierungs-Portal wird ab dem 1. Dezember 2015 ebenfalls auf die neue Kombinationsmöglichkeit umgestellt. Direkt über die Startseite der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de) ist der Zugriff über den Button „Wunschkennzeichen“ möglich. Dort kann geprüft werden, ob die Wunschkombination frei ist und die Reservierung vorgenommen werden.

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass je Kennzeichen aufgrund der begrenzten Anbringungsfläche nur die maximale Anzahl von acht Zeichen zugeteilt werden kann. Falls die Zuteilung des Altkennzeichens ZIG oder MEG gewählt wird, sind daher zusätzlich nur noch maximal 5 Zeichen auswählbar, während bei den Kennzeichen HR und dem Altkennzeichen FZ noch sechs Zeichen kombiniert werden können.

Wie bisher auch, kann jedes Altkennzeichen in jeder Zulassungsstelle im Kreis beantragt werden.

Die Kosten für das Zulassungsverfahren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bundeseinheitlich festgelegt. Für die Umkennzeichnung (neues Kennzeichen ohne Halterwechsel) werden danach Gebühren zwischen 40 und 44 Euro erhoben. Die Kosten für die Neuzulassung mit Wunschkennzeichen liegen zwischen 38 und 41 Euro, zusätzlich entstehen die Kosten für die neuen Kennzeichen. (ots)