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Weihnachtsmarkt: Geänderte Verkehrsführung in Ziegenhain

Schwalmstadt-Ziegenhain. Am Freitag, 11. Dezember, wird der 30. Schwälmer Weihnachtsmarkt auf dem Paradeplatz im Stadtteil Ziegenhain eröffnet. An drei Tagen bekommen die Besuchern ein abwechslungsreiches, weihnachtliches Programm geboten. Ein Höhepunkt wird der Besuch des Coca-Cola-Trucks sein. Der Coca-Cola Truck steht auf der Landgraf-Philipp-Straße im Bereich vor dem Hotel Landgraf und dem Museum der Schwalm. Dadurch muss die Verkehrsführung – insbesondere für den Linienverkehr – gegenüber den Vorjahren verändert werden. 

Wie üblich wird der Durchgangsverkehr mit einer Einbahnstraßenregelung über die Straßen „Am Großen Wallgraben“ und „Steinweg“ umgeleitet. In diesen beiden Straßen wurde deshalb Haltverbot angeordnet. Die Landgraf-Philipp-Straße im Bereich zwischen der Metzgerei Bechtel und dem Hotel Rosengarten wird für den kompletten Fahrzeugverkehr gesperrt. Auch hier ist ein Parken nicht möglich. Die Muhlystraße dient aufgrund der „Vollsperrung“ als Rettungswegezufahrt und muss ebenfalls von durchfahrenden und parkenden Autos freibleiben. Entsprechende Verkehrszeichen mit dem Hinweis „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ werden aufgestellt.

Für die Besucherinnen und Besucher stehen zahlreiche Parkplätze auf dem Alleeplatz, auf dem Platz vor der kath. Kirche im Steinweg sowie im Einkaufszentrum in der Ernst-Ihle-Straße zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit den Rotkäppchenbus als Park & Ride zu nutzen. Folgende Haltestellen sind eingerichtet:  Heynmöller Kleidung (P+R) Bahnhof Treysa REWE Markt Treysa (P+R) TEGUT Parkplatz Treysa (P+R) Joneleit Zentrum Büro (P+R) Penny Markt Ziegenhain Alleeplatz Ziegenhain  Der Rotkäppchenbus bringt die Besucherinnen und Besucher im Stundentakt zum Weihnachtsmarkt und wieder nach Hause.

Das Team der Schwalm-Touristik bittet ausdrücklich darum, die angeordnete Verkehrsführung sowie Halt- bzw. Parkverbote zu beachten. Da die Landgraf-Philipp-Straße in den Veranstaltungsbereich einbezogen wurde, war es aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig diese Anordnungen zu treffen. Aus diesem Grund wird es durch die Ordnungspolizei entsprechende Kontrollen geben und Zuwiderhandlungen geahndet werden. Sollten Rettungswege (insbesondere auch in der Muhlystraße) versperrt werden, müssen die Fahrzeuge abgeschleppt werden. (red)