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DHB-Pokal: Einspruch der MT wird Samstag verhandelt

MT MelsungenMelsungen. Die MT Melsungen hat direkt nach dem Pokalspiel gegen die Rhein-Neckar Löwen einen Einspruch angekündigt und wird diesen mit Hilfe fachanwaltlicher Unterstützung auch fristgerecht begründen. Da das Reglement vorsieht, dass, wenn es zu einer Verhandlung kommt, diese binnen drei Tagen nach dem Spiel angesetzt werden muss, hat die dafür zuständige 2. Kammer des Bundessportgerichts für kommenden Samstag nach Frankfurt geladen. Kammervorsitzender ist Prof. Dr. Martin Gutzeit (44), der dieses Ehrenamt neben seiner Lehrtätigkeit für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Gießen ausübt.

Das Pokalviertelfinalspiel am Mittwoch hatten die Rhein-Neckar Löwen durch einen Strafwurf in der letzten Sekunde mit 22:21 gewonnen. Vorangegangen waren zwei strittige Entscheidungen der beiden Unparteiischen Christoph Immel/Roland Klein, die zunächst Timm Schneider wegen eines nicht unmittelbar nach dem Pfiff herausgegebenen Balls mit Roter Karte vom Feld stellten und darüber hinaus den Rhein-Neckar Löwen einen Strafwurf zusprachen. Die Schiedsrichter orientierten sich dabei an der neu in dieser Saison für die Spiele der 1. und 2. Liga zur Erprobung eingeführten Regel der progressiven Bestrafung bei Vergehen in den letzten 30 Sekunden eines Spiels. Nun ist zu klären, ob diese Regel überhaupt für DHB-Pokalspiele gilt. Die Hoffnung der MT Melsungen auf Neuansetzung des Spiels scheint berechtigt.

Wer siegreich aus den Viertelfinals hervorgeht, ist für das Endrundenturnier der besten vier Pokalmannschaften Deutschlands in Hamburg qualifiziert. Als Teilnehmer stehen fest die SG Flensburg/Handewitt, der SC Magdeburg, der Bergische HC und derzeit auch die Rhein-Neckar Löwen. (Bernd Kaiser)