- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

MT-Einspruch stattgegeben – DHB-Pokalspiel gegen die Rhein-Neckar Löwen muss wiederholt werden

Johannes Sellin im Zweikampf mit Uwe Gensheimer. Foto: Alibek KäslerMelsungen. Die 2. Kammer des Bundessportgerichts unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martin Gutzeit hat dem Einspruch der MT Melsungen stattgegeben. Das DHB-Pokal Viertelfinalspiel der MT gegen die Rhein-Necker Löwen muss erneut ausgetragen werden. Die Löwen hatten aufgrund einer strittigen Entscheidung das Spiel durch Siebenmeter in letzter Sekunde mit 22:21 gewonnen. Die dabei von den Schiedsrichtern zugrunde gelegte Regel gilt aber nur in Meisterschaftsspielen der 1. und 2. Bundesliga Männer, nicht aber in DHB-Pokalspielen. Nun gilt es, einen neuen Termin für das zu wiederholende Pokalspiel zu finden.

Der direkt nach dem Pokalspiel am Mittwoch von der MT Melsungen eingelegte Einspruch wurde am Samstag in Frankfurt verhandelt. Die 2. Kammer des Bundessportgerichts unter Vorsitz von Prof. Dr. Martin Gutzeit (44, Lehrstuhl für Recht an der Uni Gießen), folgte der Begründung der MT. Der nordhessische Bundesligist hat in Zusammenarbeit mit dem Mindener Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding, einem Experten für Handballrecht, erfolgreich geltend gemacht, dass die von den Schiedsrichtern angewandte Regel ausdrücklich nicht für DHB-Pokalspiele gilt. Es handelte sich also um einen spielentscheidenden Regelverstoß. Bis zu zwei Wochen nach Zugang des offiziellen Urteils an die Vereine, das wird voraussichtlich Anfang Januar der Fall sein, gibt es allerdings noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen.

Das Pokalspiel hatten die Rhein-Neckar Löwen durch einen Strafwurf in der letzten Sekunde mit 22:21 gewonnen. Vorangegangen waren zwei strittige Entscheidungen der beiden Unparteiischen Christoph Immel/Roland Klein, die zunächst Timm Schneider wegen eines nicht unmittelbar nach dem Pfiff herausgegebenen Balls mit Roter Karte vom Feld stellten und darüber hinaus den Rhein-Neckar Löwen den Strafwurf zusprachen. Die Schiedsrichter orientierten sich dabei an der neu in dieser Saison für die Spiele der 1. und 2. Liga zur Erprobung eingeführten Regel der progressiven Bestrafung bei Vergehen in den letzten 30 Sekunden eines Spiels.

Die beiden Vereine müssen sich nun auf einen Termin für die Neuansetzung des Pokalviertelfinalspiels einigen. Gespielt werden kann voraussichtlich erst nach der EM-bedingten Ligapause. Der Gewinner aus diesem Viertelfinale qualifiziert sich für das REWE Final Four Ende April in Hamburg. Als Teilnehmer stehen bereits fest, die SG Flensburg/Handewitt, der SC Magdeburg und der Bergische HC.

Axel Geerken, MT-Vorstand, zum Urteil:
Wir freuen uns natürlich über dieses gerechte Urteil und gehen davon aus, dass das Spiel nun tatsächlich neu angesetzt wird. Ich möchte aber auch deutlich machen, dass es unfair wäre, jetzt die Schiedsrichter und Spielleiter an den Pranger zu stellen. Man muss sich vorstellen, dass die schon die ganze Saison über in den Bundesligaspielen nach diesen Regeln pfeifen. Wenn es dann in einem Pokalspiel fast automatisch genauso gemacht wird, ist das menschlich absolut verständlich. So wie Spieler Fehler machen, machen eben auch Schiedsrichter und Offizielle Fehler. Für uns ist der Fall diesbezüglich abgeschlossen. (Bernd Kaiser)