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Bebauungsplan für Hilgershäuser Weg liegt aus

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches. Quelle: Stadt MelsungenMelsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 101 „Sondergebiet Hilgershäuser Weg“ öffentlich auszulegen. Das Plangebiet befin­det sich im westlichen Stadtgebiet von Melsungen, südlich der Fritzlarer Straße (B 253),  am Hilgershäuser Weg Nr. 5 (Lidl-Markt).

Der Geltungsbereich ist zirka 0,56 Hektar groß und umfasst das Flurstück Nr. 6/37 der Flur 10, Gemarkung Melsungen. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Straßenparzelle des Hilgershäuser Weges und an die Flächen des alten jüdischen Friedhofes, im Westen an teilweise bebaute Grundstücke, im Osten an den Parkplatz des Forstamtes und im Süden an Wohnbaugrundstücke.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Sondergebiet Hilgershäuser Weg“ mit Begründung und dem vorliegenden Gutachten (Verträglichkeitsanalyse) in der Zeit vom 11. Januar 2016 bis einschließlich 12. Februar 2016 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Während dieser Frist kann schriftlich oder zur mündlich zur Niederschrift zu den Planungsabsichten bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden Stellung genommen werden. Nicht fristgerecht abgege­bene Stellung­nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 101 „Sondergebiet Hilgershäuser Weg“ unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel­tend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Der Bebauungsplan Nr. 101 „Sondergebiet Hilgershäuser Weg“  wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. (red)



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