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Reallöhne steigen im 3. Quartal 2015 deutlich

Hessen. Der Index der Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stieg im 3. Quartal 2015 in Hessen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 2,0 Prozent. Nach Abzug des Kaufkraftverlustes durch steigende Verbraucherpreise (plus 0,3 Prozent) blieb den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes ein durchschnittliches reales Lohnplus von 1,7 Prozent. Ein Prozentpunkt und damit deutlich mehr als die Hälfte dieses Reallohnanstiegs ist gesunkenen Energiepreisen insbesondere für Mineralölprodukte zu verdanken.

Bei Beschäftigten der unteren Leistungsgruppen mit unterdurchschnittlichen Verdiensten konnte in diesem Jahr für Deutschland insgesamt ein Trend stärkerer Lohnzuwächse beobachtet werden. In Hessen war er kaum ausgeprägt. Dies könnte dadurch begründet sein, dass die Einführung des Mindestlohns in Hessen sich weniger stark ausgewirkt hat als in anderen Regionen Deutschlands. Im Zeitraum von Januar bis September 2015 stiegen die (nominalen) Bruttoverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um 2,2 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraums des Vorjahres. Am stärksten stiegen die Verdienste der Führungskräfte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung) mit einem Plus von 3,2 Prozent und die der herausgehobenen Fachkräfte (plus 2,9 Prozent). Die Verdienste der angelernten Arbeitskräfte stiegen um 2,3 Prozent, die der ungelernten Arbeitskräfte um 2,5 Prozent. Die „normalen“ Fachkräfte ohne größere Personalverantwortung hatten mit einem Anstieg der Bruttomonatsverdienste (einschl. Sonderzahlungen) von 1,0 Prozent den geringsten Lohnzuwachs; mit einem Anteil von rund 40 Prozent an allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war das die größte Gruppe.

Hinweis
Die vierteljährliche Verdienststatistik ist eine Stichprobenerhebung und umfasst in Hessen 3100 Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Kleinere Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten werden in der Regel (bis auf wenige Branchen des Dienstleistungsbereichs) nicht befragt. (red)



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