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Bürgerinitiative gegen Suedlink fordert Akteneinsicht

Fritzlar. Nachdem die SuedLink-Planungen nach den starken Bürgerprotesten im vergangenen Jahr verworfen wurden und das Bundesfachplanungsverfahren ausgesetzt worden ist, fordert die Fritzlarer Bürgerinitiative gegen SuedLink Einsicht in die Sued-Link-Akten. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Bundesnetzagentur gestellt. Man verspricht sich hierdurch vertiefte Informationen zu den Hintergründen, die zur Zurückweisung der Tennet-Pläne durch die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2015 geführt haben.

Von besonderem Interesse seien auch die aktuellen Bestrebungen zur Umsetzung des neuen Planungsrechts, das eine Neuplanung der SuedLink-Trasse mit einem Vorrang von Erdverkabeltechnologie erforderlich mache, heißt es aus den Reihen der Bürgerinitiative. Man befürchte, dass bei der Neuplanung des SuedLink auf Kosten der Bevölkerung ein weiteres Mal große Verunsicherung entstehen könnte, wenn nicht mit der gebotenen Sorgfalt ein möglichst konfliktfreier Trassenkorridor für eine Erdkabeltrasse gefunden werde. Problematisch sei hierbei nach Ansicht der BI nach wie vor das gesetzliche Bündelungsgebot, was die Planer an bestehende Infrastrukturvorhaben, wie zum Beispiel vorhandene Stromtrassen, Eisenbahnlinien oder Autobahnen, binde. Diese führten zum Teil sehr nah an Städten und Gemeinden vorbei, weshalb es bei strenger Anwendung der Bündelung geradezu zwangsläufig zu erneuten Spannungsverhältnissen zwischen Bevölkerung und Trassenverlauf kommen könnte.

Die Verantwortlichen seien daher in der jetzigen Phase der Festlegung der neuen Planungsrichtlinien mehr denn je gefragt, vorausschauend zu planen und die politischen Entscheidungsträger in Berlin auf gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Gesetzeslage zur Findung eines möglichst konfliktfreien Trassenkorridors hinzuweisen, um eine weiteren Verzögerung des Netzausbaus durch Bürgerproteste zu verhindern. Hierbei ist es eine zentrale Forderung der Bürgerinitiative, die den Bedarf und damit die Notwendigkeit des Vorhabens weiterhin in Gänze in Frage stellt, dem Schutz der Bevölkerung und Landschaftskulturgütern Vorrang gegenüber sonstigen Umweltbelangen einzuräumen. (red)



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