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Kothe rückt in Stadtverordnetenversammlung nach

Melsungen. Mit Schreiben vom 29. März 2016 hat Bernhard Lanzenberger vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zum 31. März 2016 niedergelegt. Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt Phil Kothe, Obermelsunger Straße 15, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei  10.769 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG). (red)