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Fünf Jahre Istanbulkonvention gegen Gewalt an Frauen

Siegfried Richter, Vorsitzender der AG SPD 60 plus Hessen Nord. Foto: nhSchwalm-Eder. Am 11. Mai 2016, dem fünften Jahrestag der Unterzeichnung der Istanbulkonvention gegen Gewalt an Frauen, wurde das Übereinkommen in Deutschland im Gegensatz zu 21 anderen Ländern immer noch nicht ratifiziert. „Der Arbeitsgemeinschaft (AG) SPD 60 plus Hessen Nord sind keine nachvollziehbaren Gründe für die Verzögerung der Ratifizierung bekannt“, sagt deren Vorsitzender Siegfried Richter aus Homberg. Bei der Unterzeichnung des Vertrages habe es sicherlich gute Gründe gegeben, der Istanbulkonvention beizutreten. „Wir sehen keine Situation, wonach sich die psychische Gewalt gegenüber Frauen zur Durchsetzung sexueller Handlungen verringert haben soll“, so Richter.

„Zu glauben, dass der §177 StGB ausreichend sei, um nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen, ist nach Auffassung der AG SPD 60 plus falsch“, wie der Vorsitzende zum Ausdruck bringt. Der Paragraf gehe davon aus, dass eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nur dann vorliege „wenn eine Person durch Gewalt, Androhung von Gewalt oder in einer schutzlosen Lage genötigt wird, sexuelle Handlungen zu erdulden.“ Positiv finde es die AG SPD 60 plus, dass Bundesjustizminister Heiko Maas durch Gesetzesvorschläge Frauen gegen Gewalt und sexuellen Übergriffen besser schützen will.

Unverständnis hingegen drückt Richter darüber aus, dass der § 177 StGB nicht verändert werden soll, wonach das klare „Nein“ einer Frau gegen sexuelle Übergriffe nicht ausreiche, um einen Straftatbestand auszulösen. Es reicht also nicht, wenn das Opfer „nein“ sagt. Dieser Fakt widerspricht dem sozialdemokratischen Grundgedanken der „Selbstbestimmung“.

Die AG SPD 60 plus Hessen Nord sehe es auch als ihre Aufgabe an, neben seniorenspezifischen Themen auf Probleme hinzuweisen, die dazu angetan sind, die Gleichheit und freie Entscheidungsmöglichkeit aller Geschlechter zu beeinträchtigen. Sie fordere daher die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Istanbulkonvention unverzüglich zu ratifizieren und verbale Gewalt zur Durchsetzung sexueller Handlungen als neuen Straftatbestand im § 177 StGB aufzunehmen. (red)