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Nicht-Schutzschirmkommune Neukirchen beraten

Stephan Schneider (HRH), Claus Spandau (KIKZ), Günter Schmitt (Eigenbetriebsleiter), Dr. Marc Gnädinger (HRH, LW), Patrick Kraulich (HMdF), Marian Knauff (Hauptamtsleiter), Rainer Fritsch (Stadtverordneter), Veronika Backes (ehem. Stadtverordnete, Herbst Backes (Stadtrat), Jürgen Lepper (Stadtrat), Horst Knierim (Stadtverordneter), Reinhard Kniese (Stadtrat), Thorsten Hardt, (Referatsleiter, HMdI), Helmut Reich(Stadtrat), Bürgermeister Klemens Olbrich (verdeckt), Christopher Diehl (Stadtverordneter) und Willi Berg (Stadtverordnetenvorsteher) (v.l.). Foto: nhWiesbaden/Neukirchen. Vertreter des Magistrates, der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung Neukirchens nahmen am 22. April 2016 an einem von der Stabsstelle Nicht-Schutzschirmkommunen (NSK) beim Hessischen Minister des Innern und für Sport anberaumten Erörterungstermin in Wiesbaden teil. Der Hessische Rechnungshof, hier in Form des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit Dr. Marc Gnädinger, stellte anhand einer Präsentation die Finanzsituation der Stadt Neukirchen dar.

Das Konsolidierungsberatungsziel bestand darin, folgende Erkenntnisse in praktische Tagespolitik umzusetzen: Jede Generation soll für die von ihr verbrauchten Ressourcen selbst aufkommen (Ausgleich ordentliches Ergebnis). Die finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 92 Abs. 3 HGO) ist ständiges Aufgabenziel.

Dr. Marc Gnädinger vom Hessischen Rechnungshof stellte folgende Erkenntnisse in den Mittelpunkt seiner Ausführungen: Die Stadt Neukirchen ist in Bezug auf ihre Kommunalstrukturen geprägt durch eine starke Zersiedlung (große Fläche, niedrige Einwohnerdichte und neun Stadtteile). Nach Vorausberechnung der Hessenagentur wird die Stadt zukünftig in demografischer Hinsicht mit einem Rückgang der Einwohnerzahlen und merklichen Veränderungen in der Altersstruktur rechnen müssen.

Nach dem übersandten Erhebungsbogen und nach der Ergebnisplanung zum Haushalt 2016 stellt die Stadt Neukirchen den jahresbezogenen Haushaltsausgleich für die Jahre 2017 und folgende dar.

Zur Erreichung des Ausgleichsziels hat sich die Stadt Neukirchen Konsolidierungsmaßnahmen zum Ziel gesetzt. Nach Auffassung Gnädingers sind darüber hinaus in der Stadt Neukirchen im Bedarfsfall zusätzliche ausreichende Konsolidierungspotentiale vorhanden. Diese seien geeignet, um den dauerhaften Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses spätestens im Jahr 2017 (rechnerisch auch bereits 2016) sicherzustellen, bedürfen allerdings der politischen Abwägung und Entscheidung.

Auffälligkeiten, mithin Konsolidierungspotentiale, zeigten sich im interkommunalen Vergleich insbesondere bei den Kommunalsteuern als auch bei den Friedhofsgebühren sowie in Produktbereich Sport.

Bestandteil der Diskussion waren ebenfalls Optionen zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit.

Seitens der Stabsstelle „NSK“ wird jederzeit angeboten, für vertiefende Gespräche im Kontext der Haushaltskonsolidierungsanstrengungen sowie des Ausbaus der interkommunalen Zusammenarbeit bereitzustehen. (red)