Angehörigen- und Betreuerbeirat traf sich zur Jahrestagung
Intensive Diskussionen über das neue Bundesteilhabegesetz
Schwalmstadt-Treysa. Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf Hephata und die dort lebenden Menschen standen im Mittelpunkt der Jahrestagung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Hephata Diakonie. Dazu hatten die Veranstalter Gerhard Hermann Wagner geladen, den ehemaligen Vorsitzenden des „Bundesverbandes von Angehörigen- und Betreuervertretungen in diakonischen Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung“ (BABdW e.V.). Er skizzierte pointiert die Eckpunkte des neuen Gesetzes und beschrieb die Bedenken, die aus Sicht der Angehörigen- und Betreuerverbände bestehen.
Insbesondere die mangelnde Verzahnung der Leistungen der Pflegeversicherung mit den Leistungen der Eingliederungshilfe sieht er als problematisch. Auch Judith Hoffmann, die sich als zuständige Hephata-Direktorin den Teilnehmern der Veranstaltung erstmals vorstellte, sieht darin eine Hürde. Sie ergänzte die Ausführungen von Gerhard Wagner mit der Einschätzung des Hephata-Vorstandes.
Aus Sicht von Hoffmann birgt das neue Bundesteilhabegesetz noch etliche Hindernisse. Als größten Knackpunkt sieht sie die drohende Ungleichbehandlung von Bewohnern in größeren und kleineren Einrichtungen, da hier von Seiten der Pflegekasse unterschiedliche Leistungen angesetzt werden. Hoffmann setzt darauf, zusammen mit dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB e.V.) hier noch Nachbesserungen in den vorliegenden Gesetzesentwurf einbringen zu können.
Da die konkrete Ausgestaltung des neuen Bundesteilhabegesetzes den einzelnen Bundesländern überlassen wird, sieht sie auch in der Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) eine zentrale Aufgabe. „Wir sind froh, dass wir so eine gute und konstruktive Arbeitsbeziehung mit dem LWV haben“, sagte sie in Richtung von Peter Kraushaar, des zuständigen LWV-Regionalmanagers, der ebenfalls zur Veranstaltung gekommen war.
Am Ende der Veranstaltung dankte der Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerbeirates Ulrich Stiehl den erschienenen Leitungen der Hephata-Behindertenhilfe für die gute Zusammenarbeit. „Wir haben einen wirklich angenehmen Stil der Kooperation gefunden.“
Um die inhaltliche Arbeit fortzuführen, sei aber dringend eine Verjüngung des Vorstandes des Angehörigen- und Betreuerbeirates nötig, so Stiehl: „Die Herausforderungen werden immer komplexer, gerade auch im Zuge der fortschreitenden Regionalisierung der Behindertenhilfe“. Deshalb ermunterte er insbesondere jüngere Sitzungsteilnehmer, sich im November zur Vorstandswahl zu stellen. Weder er selbst noch sein Stellvertreter Volker Papenhagen wollen sich zur Wiederwahl stellen.
Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt gab den Teilnehmern noch einen Impuls aus der Bibel mit auf den Weg. In der Bartimäus-Geschichte fragt Jesus einen blinden Bettler, der ihn anspricht: „Was willst Du, dass ich Dir tue?“. Als der blinde Mensch um Heilung bittet, schenkt ihm Jesus das Augenlicht wieder. „Ganz zentral ist aber, dass Jesus zuerst fragt, was sich der blinde Mensch wirklich wünscht“, schilderte Dietrich-Gibhardt. „Diese Geschichte steht bildhaft für die stete Abwägung zwischen Selbstbestimmung der uns anvertrauten Menschen und unserer Fürsorgepflicht, der wir uns als Hephata Diakonie täglich stellen“, so der Vorstandssprecher. „Wir brauchen die aktive Arbeit der Beiräte, damit wir zu einem gemeinsamen Handeln kommen.“ (red)
BU 0877: Der Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerbeirates, Ulrich Stiehl.
Viele Grüße
Melanie Schmitt
Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V.
Melanie Schmitt
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VR 3926 im Vereinsregister des Amtsgerichts Marburg
Vorstand: Maik Dietrich-Gibhardt, Judith Hoffmann, Klaus Dieter Horchem
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