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Rücknahmepflicht für Elektrogeräte: IHK informiert

Kassel. Mit dem im Juni vergangenen Jahres verabschiedeten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden Elektro- und Elektronikgerätehändler zur kostenlosen Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet, wenn deren Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter ist. Auch der Online- und Versandhandel ist von dieser Pflicht betroffen. Wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen in der Praxis umsetzen können, erfahren sie in der kostenfreien Veranstaltung „ElektroG-Roadshow für (Online)-Händler – neue Herausforderungen im In- und Ausland“ am Donnerstag, 16. Juni, von 15 bis 18 Uhr im FiDT Technologie- und Gründerzentrum Kassel. Zu dieser lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg ein.

Der Hintergrund: Alle Lager- und Versandflächen gelten als Verkaufsfläche. Kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter wie zum Beispiel Handys, Haartrockner oder Waffeleisen müssen immer kostenlos zurückgenommen werden, auch wenn der Verbraucher kein entsprechendes Gerät neu erwerben will. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn auch ein gleichwertiges Ersatzgerät erworben wird. Die Altgeräte müssen entweder direkt im Laden oder in unmittelbarer Nähe zurückgegeben werden können.

Agenda und Anmeldung bis Montag, 13. Juni, online unter www.elektrog-roadshow.de. (red)