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Zahl der Wohngeldhaushalte sinkt 2015 um 15 Prozent

Hessen. Ende 2015 bezogen in Hessen knapp 27.700 Haushalte Wohngeld. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts sank die Zahl gegenüber 2014 um 15 Prozent. Neben den 25.900 reinen Wohngeldhaushalten, in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld erhielten, wurde das Wohngeld auch einzelnen Personen im Haushalt gewährt (1800). In diesem Fall spricht man von Mischhaushalten. Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte sank gegenüber 2014 um 14,5 Prozent, die der Mischhaushalte um 16 Prozent.

Bei den reinen Wohngeldhaushalten war die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Anteil von 44 Prozent die größte Gruppe. Die Gruppe der Rentner- und Pensionärhaushalte folgte mit gut 36 Prozent, die der Studierenden und Auszubildenden mit knapp 8 und die der Arbeitslosen mit 5 Prozent. Weitere knapp 2 Prozent gehörten zu der Gruppe der Selbstständigen. „Sonstige“ machten knapp 5 Prozent aus. Gegenüber 2014 nahm der Anteil der Arbeitnehmer/Beamte zu und die der Rentner/Pensionäre ab.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte betrug 133 Euro (2014: 132 Euro). Der Wohngeldanspruch richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (Zinsen, Abtrag und Betriebskosten bei Wohneigentum). Der Wohngeldanspruch kann im Einzelfall aus den Wohngeldtabellen abgelesen werden. Die zuschussfähige Miete bzw. Belastung lag im Mittel bei 441 Euro (2014: 430 Euro). Die tatsächliche durchschnittliche Miete/Belastung betrug 475 Euro (2014: 460 Euro), das durchschnittliche Gesamteinkommen lag bei 982 Euro (2014: 948 Euro).

Der Wohngeldanspruch der Mischhaushalte war im Durchschnitt 14 Euro niedriger (119 Euro) als bei den reinen Wohngeldhaushalten. Im statistischen Mittel waren pro Mischhaushalt 1,5 Personen, in reinen Wohngeldhaushalten 2,7 Personen bezugsberechtigt.

Die Zahl der Wohngeldhaushalte kann zurückgehen, wenn sich das Einkommen betroffener Haushalte verbessert. Auch die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen kann den Bezug von Wohngeld ausschließen. (red)



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