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Ausbildungsstart: Gewerkschaftsjugend gibt Tipps

Kathrin Harth, Jugendbildungsreferentin der DGB-Jugend Nordhessen. Foto: nhNordhessen. Die DGB-Jugend freut sich zusammen mit vielen tausend nordhessischen Auszubildenden zum Beginn des diesjährigen Ausbildungsjahres über deren Einstieg ins Berufsleben und wünscht ihnen viel Erfolg. „Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Abschnitt im Leben junger Menschen. Hier tauchen oft Fragen oder manchmal auch Probleme auf – gerade zu Beginn einer Ausbildung. Azubis können sich hier an die Gewerkschaftsjugend als kompetente Ansprechpartnerin wenden“, erklärt Kathrin Harth, nordhessische DGB-Jugendbildungsreferentin.

Was bedeutet Probezeit? Muss ich als Azubi Überstunden machen? Kann ich meinen Ausbildungsplatz auch wechseln? Hier hilft „Dr. Azubi“, die Online-Beratung der DGB-Jugend, unter www.dr-azubi.de weiter. „Bei diesem Service beraten Expert_innen anonym und zuverlässig zum Thema Ausbildung und geben Tipps“, erläutert Harth das Angebot der DGB-Jugend. „Gleich von Anfang die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen – dabei wollen wir Jugendliche unterstützen“, sagt Harth.

So ist vor Beginn einer Ausbildung ein Ausbildungsvertrag abzuschließen! Aber was sollte da drinstehen? Der Vertrag muss den Zeitraum der Berufsausbildung enthalten sowie die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll. Wichtig sind zudem Angaben dazu, wie die Ausbildung zeitlich und sachlich aufgegliedert ist. Wo ist der Ausbildungsort und welche Ausbildungsmaßnahmen sind außerhalb der Ausbildungsstätte vorgesehen! Schließlich sollte die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, der Probezeit und des Urlaubs schriftlich festgehalten sein. Und natürlich die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung! Die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sollten ebenfalls im Ausbildungsvertrag geregelt sein.

Harth rät: „Den Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Ausbildungsvertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen und darauf zu achten, dass ein betrieblicher Ausbildungsplan mit angehängt ist.“

Bei Fragen zum Thema Ausbildung können Auszubildende zudem die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), den Betriebs- oder Personalrat im Betrieb sowie das nächste Gewerkschaftsbüro ansprechen. „Wer meint, etwas läuft in der Ausbildung schief, sollte sich unbedingt schnellstmöglich Unterstützung suchen, da sonst das Ausbildungsziel vielleicht nicht erreicht werden kann“, empfiehlt Harth. Das Angebot der Gewerkschaftsjugend richtet sich auch an Jugendliche, die mit Mängeln in ihrer Ausbildung konfrontiert sind und an jene, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. (red)