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Hessen fördert Klimaschutz in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe können Förderung bei Neuanschaffung emissionsmindernder Ausbringungstechnik beantragen

Hessen. „Die Landwirtschaft kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele leisten. Moderne Technik bei landwirtschaftlichen Geräten ermöglicht einen effektiveren Einsatz und eine effizientere Ausbringung zum Beispiel von Dünger. Um den Betrieben die Umstellung auf solche Maschinen zu erleichtern, hat das Land dies in den Förderkatalog aufgenommen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in Wiesbaden. Seit dem 1. Juli 2016 können landwirtschaftliche Betriebe in Hessen eine Förderung für die Anschaffung von neuen Maschinen und Geräten erhalten, wenn diese zu einer deutlichen Minderung von Emissionen oder Umweltbelastungen beitragen.

Hierbei handelt es sich um neue Fördermöglichkeiten, die ab 2016 von Bund und Ländern über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) verankert wurden. Diese wurden jetzt in das bestehende hessische Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) aufgenommen. Die neuen Maschinen sollen insbesondere zu einer Verringerung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft und zur Erreichung der klimapolitisch formulierten Reduktionsziele für Treibhausgase beitragen.

„Wetterkapriolen wie wir zuletzt erfahren haben verdeutlichen schmerzhaft, wie wichtig es ist, die ambitioniert gesetzten Klimaziele auch tatsächlich umzusetzen. Deshalb gilt es, keine Zeit zu verlieren und weitere wirksame Maßnahmen möglichst umgehend einzuleiten“ erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Bereits bis zum Jahr 2020 sollen nach Beschluss der Landesregierung die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 30 Prozent und bis zum Jahr 2025 um 40 Prozent sinken. Langfristiges Ziel bis 2050 ist eine Reduktion um mindestens 90 Prozent.

Neben neuen Geräten zur emissionsarmen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, können in Betrieben der Landwirtschaft, des Obst- und Gartenbaus, sowie des Weinbaus Geräte zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gefördert werden, die das Einsatzvolumen von Herbiziden erheblich mindern. Ebenfalls werden Maschinen gefördert, welche die Abdrift der Mittel gegenüber bisher eingesetzter und häufig veralteter Technik deutlich verringern.

Der Fördersatz für alle beschriebenen Maschinen und Geräte beläuft sich auf bis zu 20 Prozent des Anschaffungswertes. Bei der Neuanschaffung von Schleppschuh- oder Injektionstechnik zur Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern kann ein erforderlicher neuer Tankwagen mitgefördert werden. Die Förderung einer Umrüstung vorhandener Tankwagen ist ebenfalls möglich. Selbstfahrende Maschinen sind von der Förderung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten sind in einem Merkblatt zur Maschinenförderung enthalten, das unter folgendem Link abgerufen werden kann:

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/2016-06-24_afp-merkblatt_maschinen_und_geraete_der_aussenwirtschaft_2016-2019.pdf

Aufgrund vorgesehener Änderungen im Dünge- und Immissionsschutzrecht, die für landwirtschaftliche Betriebe ab dem Jahr 2020 obligatorisch werden sollen, ist die Förderung von Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2019.

Bis zu diesem Zeitpunkt können hessische Landwirte Anträge auf einen Zuschuss bei dem für sie örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt bei der jeweiligen Kreisverwaltung stellen.

Für eine betriebswirtschaftliche und verfahrenstechnische Beratung stehen der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und des Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt gerne zur Verfügung. (red)



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