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Bebauungsplan Hombach wird geändert

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist dem Über­sichts­plan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Quelle: Stadt MelsungenMelsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat ihrer Sitzung vom 13. Juli 2016 die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hombach“ beschlossen. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Melsungen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist dem Über­sichts­plan (ohne Maßstab) zu entnehmen. Das Bebauungsplanverfahren soll beschleunigt ohne  Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Um den städtebaulichen Charakter eines Ein- und Zweifamilienhausgebietes zu sichern, werden zusätzlich eine Trauf- und Firsthöhe festgesetzt.

Informationen über die Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann jede Person bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden erhalten. (red)



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