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Umlegung am Schloth unanfechtbar

Melsungen. In der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Melsungen, Flure 3,4,8,9 und 29  Verfahrensgebiet „Schloth u.a.“ gibt die Stadt Melsungen bekannt, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 8. Juni 2016 am 9. September 2016 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung dokumentierten neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden damit in den Besitz der im „Neuen Bestand“ (nach der Veränderung) des Verzeichnisses aufgeführten Grundstücke eingewiesen.

Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksflächen lastenfrei auf die Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die zugewiesenen Teilflächen oder Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt wurden. Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die diesen Grundstücken zugewiesenen Grundstücksteile. Die in dem Verzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen werden fällig. (red)