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Wintereinbruch sorgt für Behinderungen auf Autobahnen

Die A 7 gestern bei Homberg. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Die A 7 gestern bei Homberg. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Nordhessen. Seit gestern Mittag sorgt der erste Wintereinbruch in diesem Halbjahr auf Nordhessens Autobahnen A 7 und A 49 für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Einige Verkehrsunfälle haben sich bereits ereignet und sorgen für zusätzliche Staus. Davon betroffen ist insbesondere der südliche Bereich Nordhessens. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor ungesicherten Unfallstellen und appelliert an eine die Witterung angepasste vorsichtige Fahrweise.

Dieser Wintereinbruch und die bevorstehende Winterzeit veranlasst das Polizeipräsidium Nordhessen wieder auf die vorgeschriebene Winterbereifung hinzuweisen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen motorisierte Verkehrsteilnehmer nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt werden.

Der Verkehrsordnungswidrigkeitenkatalog sieht für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Im Falle eines Unfalls sind sogar 120 Euro und ein Punkt in der „Verkehrssünderdatei“ fällig.

Besonders erwähnenswert in dem Zusammenhang ist die versicherungsrechtliche Komponente. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann mit seiner Versicherung und der damit zusammenhängenden Schadensregulierung Probleme bekommen. Für Unfälle mit Personenschaden gilt dies im Besonderen. (ots)




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