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Mehr Verkaufsfläche für Aldi in Melsungen

Bebauungsplan Nr. 98 „Bahnhofstraße“ liegt öffentlich aus

Übersichtsplan ohne Maßstab. Quelle: Stadt Melsungen

Übersichtsplan ohne Maßstab. Quelle: Stadt Melsungen

Melsungen. Der Bebauungsplan Nr. 98 „Bahnhofstraße“ der Stadt Melsungen, liegt vom 22. November bis 23. Dezember 2016 im Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, öffentlich aus. Er ist während der regulären Dienstzeiten oder nach Vereinbarung einsehbar. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des am Standort befindlichen Aldi-Marktes zu schaffen. Ziel ist die Erhöhung der Verkaufsfläche auf 1.200 Quadratmeter.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 98 „Bahnhofstraße“, Stadt Melsungen, Kernstadt, können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, 34212 Melsungen, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4 b BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen werden kann. (red)




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