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H5N8: Landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet

Präventive Maßnahme wegen weiterer Verdachtsfälle von Vogelgrippe

Hessen. Nachdem am vergangenen Wochenende weitere tote Wildvögel mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 (wissenschaftlich Geflügelpest genannt) in Hessen aufgefunden wurden, hat das Hessische Umweltministerium heute eine landesweite Aufstallung aller Geflügelbestände im Land angeordnet. Damit wurde die bisher gültige Stallpflicht in den Risikogebieten entsprechend ausgeweitet. Durch die vermehrten Verdachtsfälle gilt eine neue Risikobewertung für das Land Hessen, die eine Stallpflicht rechtfertigt.

Das Hessische Umweltministerium hat alle hessischen Landkreise aufgefordert, die Stallpflicht umzusetzen. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Die Aufstallung gilt bis auf weiteres. Landesweit sind dem Umweltministerium 20.132 Geflügelhalter mit einem Bestand von insgesamt rund 3,5 Millionen Tieren gemeldet.

Wie schon bei der in der vergangenen Woche angeordneten Stallpflicht in Risikogebieten liegt es weiterhin im Ermessen der zuständigen Behörden, in begründeten Einzelfällen und nach eigener Risikobewertung Ausnahmen zu erlauben, wenn eine Aufstallung nicht oder nur unter erheblichen Nachteilen für die betroffenen Tiere umzusetzen wäre. In diesen Fällen müssen alternative Maßnahmen getroffen werden, um den Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, zum Beispiel mittels einer Überdachung der Futterstellen oder der Tränken. Zusätzlich gilt für alle Geflügelhalter, dass strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen.

Zudem gelten mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres, bundesweit einheitliche Regelungen für Biosicherheitsstandards in Beständen mit weniger als 1.000 Tieren. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Bitten des Landes Hessen mittels einer Eilverordnung verfügt. Bisher wurden die Biosicherheitsmaßnahmen in den Ländern, teilweise auch in einzelnen Landkreisen, unterschiedlich gehandhabt. Mit der „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ wird vorgeschrieben:

– das Führen eines Bestandsregisters
– Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren,
– Sicherstellung, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,
– Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden,
– betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurde ein Merkblatt mit zusätzlichen Verhaltensregeln für Kleinbetriebe und Hobbygeflügelhaltungen erstellt, das auf der Homepage des Umweltministeriums heruntergeladen werden kann.

Um eine potentielle Verbreitung des hochpathogenen Erregers H5N8 einzudämmen, hat das Hessische Umweltministerium ab sofort auch alle Formen von Geflügelschauen bis auf weiteres untersagt. Den zuständigen Veterinärbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde ein entsprechender Erlass sowie eine Allgemeinverfügung zur Veröffentlichung zugestellt, die sie auffordert das Verbot vor Ort umzusetzen. Gemeinsam mit dem Lagezentrum im hessischen Innenministerium steht das Umweltministerium weiterhin in engen Kontakt mit dem Krisenstab von Bund und Ländern, um schnell auf sich ändernde Situationen reagieren zu können.

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von krank oder tot aufgefundenen Wildvögeln das örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Die eingesammelten Tiere werden dann dem Hessischen Landeslabor zur weiteren Untersuchung überstellt. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden. (red)