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IHK rät Firmen Verjährungsfristen zu beachten

Nordhessen. Zum Jahresende verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil sie die richtigen Verjährungsfristen außer Acht lassen – auch im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. „Wer nichts zu verschenken hat, sollte noch in diesem Monat einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen seinen Schuldner beantragen oder Klage erheben“, sagt Simone Kaiser-Dietrich, IHK-Expertin im Bereich Wirtschaftsrecht. Denn: Der 31. Dezember ist der Stichtag für die Geltendmachung vieler älterer Forderungen.

Die Verjährung beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und läuft dann zum Beispiel bei Kaufpreis- oder Werklohnforderungen drei Jahre. Beispiel: Ein Kunde hat am 1. Juni 2013 etwas gekauft, den Kaufpreis trotz mehrerer außergerichtlicher Mahnungen noch nicht bezahlt. Die Verjährungsfrist hat am Ende des Jahres 2013 zu laufen begonnen und beträgt drei Jahre. Damit kann der Unternehmer nur noch bis zum 31. Dezember 2016 seinen Kaufpreisanspruch erfolgreich geltend machen.

„Sollen diese Rechnungen nicht verjähren, müssen andere Optionen gewählt werden, wie ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage bei Gericht“, ergänzt Kaiser-Dietrich. Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung von Ansprüchen hingegen nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen.

Es sei unbefriedigend, wenn ein Schuldner aufgrund schlechter Zahlungsmoral zu spät zahle. „Noch viel ärgerlicher ist es aber, wenn man selbst den letzten Zeitpunkt versäumt hat, seine Rechte geltend zu machen“, erklärt die IHK-Expertin.

Das kostenlose IHK-Merkblatt „Verjährung“ finden Unternehmer unter www.ihk-kassel.de in der Rubrik „Recht und Steuern“ im Bereich „Allgemeines Vertragsrecht“. Eine Veranstaltung zum Thema „Vertrags- und Gewährleistungsrecht für Unternehmer“ findet am 28. Februar 2017 im Sitzungssaal der IHK Kassel-Marburg statt.

Kontakt: Simone Kaiser-Dietrich, Telefon (0561) 7891-390, E-Mail: kaiser-dietrich@kassel.ihk.de. (red)