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Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten

Hessen. Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat die Straßenverkehrsbehörden in Hessen auf neue rechtliche Spielräume hingewiesen, vor Schulen, Kindergärten sowie Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30-Beschränkungen anzuordnen. „Kinder und Jugendliche, aber auch alte Menschen sind im Verkehr besonders gefährdet“, sagte Al-Wazir am Donnerstag in Wiesbaden. „Die Städte und Gemeinden sollten daher prüfen, inwiefern sie die zusätzlichen Spielräume für Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Ort nutzen können, die ihnen der Bund seit neuestem einräumt. Tempo 30 verringert nicht nur die Gefahr schwerer Unfälle, sondern senkt zugleich auch die Lärmbelastung vor Ort.“

Aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen der Länder hat der Bund Ende November die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erlassen. Danach sollen Kommunen in der Nähe von Schulen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen Tempo 30 wesentlich leichter als bisher anordnen dürfen, wenn sie das aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich halten. Die Verordnung ist jetzt in Kraft getreten. „Tempo 30-Beschränkungen können den Straßenverkehr an besonders verkehrlich sensiblen Stellen für alle Beteiligten sicherer machen“, so Al-Wazir.

„Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung ist ein deutliches Signal für mehr Sicherheit auf den Straßen“, so der Minister. „Kommunen werden es künftig wesentlich leichter haben, vor solchen Einrichtungen Tempo 30 anzuordnen. Für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und ältere Menschen, wird der Alltag damit sicherer. Jetzt sind die Kommunen gefragt, die neuen Spielräume auch zu nutzen.“ (red)



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