Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Bebauungsplan „Am Schwarzenberger Weg“ liegt aus

Quelle: Stadt Melsungen

Quelle: Stadt Melsungen

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Am Schwarzenberger Weg“ (einschließlich Begründung) und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Die Lage der Geltungsbereiche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Teilgeltungsbereich A (Gewerbegebiet): Der Teilgeltungsbereich A des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans befindet sich am nördlichen Rand Melsungens anschließend an das Gelände des Bauhofs am „Schwarzenberger Weg“.

Teilgeltungsbereich B (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche): Der Teilgeltungsbereich B liegt nördlich von Günsterode (Flur 4, Flurstücke 4/1 tlw. und 3 der Gemarkung Günsterode).

Teilgeltungsbereiche C und D (naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen): Die Teilgeltungsbereiche C und D liegen östlich bzw. südöstlich von Günsterode. (Teilgeltungsbereich C: Flur 7, Flurstücke 56/1, Gemarkung Günsterode / Teilgeltungsbereich D: Flur 9, Flurstücke 41 tlw., Gemarkung Günsterode).

Neben den zu erwartenden und im Umweltbericht dargelegten Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Tiere sowie Pflanzen in Folge der Neubebauung und Flächenversiegelung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen gegenwärtig verfügbar:
1.    Fauna/Artenschutz, Auswirkungen auf die Tierwelt (faunistisches Gutachten, themenbezogene Stellungnahmen)
2.    Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung (themenbezogene Stellungnahmen)
3.    Wasser/Lage im Überschwemmungsgebiet (themenbezogene Stellungnahmen)
4.    Boden/Beeinträchtigung natürlicher Bodenfunktionen (themenbezogene Stellungnahme)
5.    Mensch/Lärm (Immissionsgutachten Gewerbelärm)

Quelle: Stadt Melsungen

Quelle: Stadt Melsungen

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 92 einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13. Januar 2017 bis einschließlich 16. Februar 2017 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20,  innerhalb der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr ) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. (red)



Tags: ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB