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Steuererklärungen für 2016 werden ab März bearbeitet

Hessen. Die hessischen Finanzämter können ab März 2017 die Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden. Beachten Sie, dass es in komplexeren Steuerfällen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen kann. Noch bis Ende Februar 2017 haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen z.B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern erst im Verlauf des Februars eines Jahres zur Verfügung. Ab März können die Finanzämter dann für die Bürgerinnen und Bürger mit der Bearbeitung der Steuererklärungen loslegen.

Das Hessische Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch via ELSTER abzugeben. „Bitte nutzen Sie die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER und reichen Sie keine separaten Aufstellungen ein. Diese Eintragungen sind für die Bearbeitung in der Regel ausreichend“, schreibt das Ministerium in einer Pressemitteilung und verweist auf weitere Informationen unter www.elster.de.

Auch in diesem Jahr werden Steuererklärungsvordrucke nicht mehr an die Bürgerinnen und Bürger versandt. Die Vordrucke stehen aber wie bisher auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de unter Service/Formulare) zum Download bereit. Sie können weiterhin auch im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden.

Schon gewusst? Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen Sie keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Diese Regelung gilt zwar erst für die Steuererklärung 2017, die Finanzämter verzichten aber schon jetzt auf die Vorlage von Belegen und fordern diese nur bei Bedarf im Einzelfall an. Bitte bewahren Sie die Belege deshalb bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens auf.

„Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, die ehrlich ihre Steuern zahlen, möchte ich danken“, so Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der auch für die Angestellten in den Finanzämtern lobende Worte findet: „Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Steuerverwaltung. Sie haben im Jahr 2016 unter anderem rund 3,9 Millionen Steuererklärungen der Einkommensteuer bearbeitet. Eine Zahl, die eindrucksvoll belegt, wie viel Sie leisten und wie wichtig Ihre Arbeit ist. Sie können auf sich und auf das Geleistete stolz sein!“ Die hessische Finanzverwaltung mit ihren 35 Standorten und circa 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leistet einen wichtigen Beitrag, dass beispielsweise Schulen, Hochschulen und Krankenhäuser gebaut und Projekte für den Umweltschutz realisiert werden können. Denn die erhobenen Steuergelder werden wieder in Bildung, Sicherheit, Wirtschaft und Soziales investiert und kommen damit den Menschen zugute. (red)