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Feuerwehren dürfen Blinklichter weiter einsetzen

Schwalm-Eder. Das Hessische Verkehrsministerium hat einen Erlass herausgegeben, der es Feuerwehren im Einsatz wieder gestattet, Blink- und Leuchtpfeile sowie fahrbare Absperrtafeln einzusetzen. „Der Einsatz dieser Hinweismöglichkeiten wurde durch eine Bundesregelung im November 2016 untersagt, obwohl das Land Hessen den Bund bereits mehrfach auf die Notwendigkeit solcher technischer Einrichtungen hingewiesen hat. Auf Grundlage des Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wurde nun gemeinsam von Verkehrs- und Innenministerium erarbeitet, so dass die Feuerwehren wieder die genannten Gerätschaften einsetzen können,“ so Staatssekretär Mark Weinmeister, Vorsitzender der CDU Kreistagsfraktion.

„Mit diesem Erlass schafft die Landesregierung wieder mehr Sicherheit im Einsatz für die Feuerwehrmitglieder. Wer sich in der Feuerwehr engagiert, muss auch den maximal möglichen Schutz genießen können. Durch Blinklichter, Leuchtpfeile und fahrbare Absperrtafeln wird eine deutlich höhere Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern erzeugt, so dass die Arbeit an der Unfallstelle auf einer Autobahn wesentlich besser abgesichert ist. Sowohl für hauptamtliche Feuerwehrleute als auch für die zahlreichen ehrenamtlichen Retter muss nicht nur unser Dank, sondern auch unsere politische Aufmerksamkeit gelten, damit die Sicherheit derjenigen, die Leben retten und sich für andere Menschen einsetzen, optimal gestaltet wird. Mit der neuen Regelung haben wir auch in dieser Hinsicht einen Schritt nach vorne gemacht,“ so Weinmeister. (red)



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