- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Katzenhilfe: Kleiner Chip – große Wirkung

So sieht er aus, der reiskorngroße Chip zur Registrierung von Katzen. Foto: Guxhagener Katzenhilfe

So sieht er aus, der reiskorngroße Chip zur Registrierung von Katzen. Foto: Guxhagener Katzenhilfe

Guxhagen. Als erste deutsche Stadt hatte Paderborn bereits 2008 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Rahmen einer entsprechenden Verordnung über die Gefahrenabwehrverordnung eingeführt. Immer mehr Gemeinden und Städte folgen diesem Beispiel. Mittlerweile haben weit über 500 Städte und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet entsprechende Verordnungen, wie auch die Städte und Gemeinden im Altkreis Melsungen, erlassen.

„Die Kennzeichnung der Katze macht allerdings nur Sinn, wenn die Chipnummer sowie die Daten des Besitzers in einer entsprechenden Datenbank registriert und abrufbar ist“, erklärt Dieter Büchling von der Guxhagener Katzenhilfe. Wichtige Datenbankanbieter in Deutschland seien beispielsweise Tasso und das Deutsche Haustierregister. Die Registrierung ist kostenlos. Die Dienste stehen 24 Stunden für Anfragen bereit.

„Erst kürzlich erreichte uns in den Nachtstunden eine Anfrage der Polizeistation Fritzlar mit der Bitte, einer angefahrenen Katze zu helfen. Nachdem unser Verein mit der Finderin und einer Tierarztpraxis mit 24-stündigem Bereitschaftsdienst telefoniert hatte, konnte der Katze wohl nicht mehr geholfen, aber sie konnte erlöst werden. Der Katzenhalter konnte nicht ermittelt werden, weil kein Mikrochip implantiert, noch eine Tätowierung zur Kennzeichnung vorhanden war. Die Kosten der Einschläferung“, so Johanna Büchling, Schatzmeisterin der Guxhagener Katzenhilfe, „übernahm der Verein. Wenige Tage später wurde am Lidl-Kreisel gegen 18 Uhr eine graugetigerte überfahrene Katze tot geborgen. Auch hier fehlten Kennzeichnung durch Chip beziehungsweise Tätowierungsnummer.“

Katzenhalter müssten in die Verantwortung genommen werden, sagt sie. Denn jedes Jahr landeten etwa 300.000 gefundene Tiere in deutschen Tierheimen. In den wenigsten Fällen sei ein Mikrochip, auch Transponder genannt, gesetzt.

Johanna Büchling. Foto: Guxhagener Katzenhilfe

Johanna Büchling. Foto: Guxhagener Katzenhilfe

Ein Mikrochip dient der Identifizierung des Tieres. In dem reiskorngroßen Chip, den der Tierarzt ohne Betäubung mit einer Injektionskanüle meist im linken Schulterbereich unter der Haut des Tieres platziert, ist eine 15-stellige Nummer gespeichert. Diese kann mit einem Scanner ausgelesen und das Tier somit erkannt werden. Die weltweit individuelle Chipnummer kann nicht verändert werden und bleibt ein ganzes Tierleben lang funktionsfähig. Ganz wichtig: „Die Daten des Halters und der Katze müssen registriert werden, am besten bei Tasso.“

„Verantwortungsvolle Katzenbesitzer sollten allerdings nicht so lange warten, bis im Heimatort die Kennzeichnungspflicht eingeführt wird“, erklärt Dieter Büchling. „Wir können nur jedem Tierhalter raten, seine Katze, ob Wohnungs- oder Freigängerkatze, sofort chippen zu lassen, denn die Chance, ein entlaufenes oder gestohlenes Tier wiederzufinden, erhöht sich durch den Mikrochip ganz erheblich. Und mit etwa 20 bis 30 Euro sollte das Chippen auch für jeden Katzenbesitzer erschwinglich sein. Da die Rollzeit beginnt, an denen auch Wohnungskatzen teilnehmen, ist also mit der Kennzeichnung Eile geboten.“

Das Tierheim Beuern veranstaltet in Zusammenarbeit mit der behandelnden Tierärztin einmal im Quartal einen Kennzeichnungstag, an denen der interessierte Katzenhalter seinen Stubentiger mit einem Chip kennzeichnen lassen kann.

„Am effektivsten wäre eine deutschlandweite Kennzeichnung durch Chipsetzung und Registrierungspflicht“, ist die Meinung der Guxhagener Tierschützer. Nicht zuletzt würden hierdurch auch weit weniger Katzen als bisher ausgesetzt werden, da sich die Halter anhand der Transpondernummer leicht ermitteln lassen. Dies stelle auch eine Entlastung der Tierheime und Tierschutzvereine dar.

„Alle 1.556 Katzen“, so Johanna Büchling, „die von der Guxhagener Katzenhilfe vermittelt wurden, waren gechippt und tätowiert.“ Auch alle 2.117 Straßen-, Streuner- und Bauernhofkatzen, die durch die Guxhagener Tierschützer seit Oktober 2001 kastriert worden seien, haben einen Chip implantiert bekommen.

„Wenn eine Wohnungskatze – gewollt oder ungewollt – aus ihrer gewohnten Umgebung ganz plötzlich auf der Straße steht, dann gerät sie in den meisten Fällen in Panik. Das völlig Fremde, was sie da draußen antrifft, soll sie in kürzester Zeit einschätzen und die neue Situation meistern. Der Katzenfreund überschätzt seine Stubentiger, wenn er meint, er kehre zurück. Da er die für ihn völlig fremde Umgebung außerhalb seines Zuhauses nicht gewöhnt ist, kehrt er in den meisten Fällen nicht zurück.“ Er habe bisher keine Überlebensstrategien gebraucht und könne somit Gefahren nicht einschätzen. Dazu komme, dass viele Wohnungskatzen extrem scheu reagieren und mit der Situation in Freiheit total überfordert sind. „Sie verstecken sich, lassen sich nicht anlocken und können so verängstigt sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden. Sollte das Tier doch von fremden Menschen gefunden werden, ist eine Zuordnung zum Besitzer ohne Registrierung fast unmöglich“, so Tasso, das Zentralregister für Haustiere.

Die Guxhagener Tierschützer helfen bei aktuellem Tiernotstand, Tierleid, sozialem Tierschutz, Gnadenbrot- und Handicapkatzen sowie Unterstützung bei Kastrationen. Außerdem wird Beratung und Hilfe bei Tiernotständen angeboten.

Spenden können auf das Vereins- und Spendenkonto Kreissparkasse Schwalm-Eder, IBAN Nr. DE40 5205 2154 0042 0011 15 und SWIFT-BIC HELADEF1MEG, eingezahlt werden. (red)