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Stallpflicht für Geflügel im Schwalm-Eder-Kreis beendet

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann begrüßt Lockerung der Vorgaben

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: nh

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: nh

Schwalm-Eder. Auf den Tag genau vier Monate nach Erlass einer allgemeinen Stallpflicht für Geflügel, hat der Schwalm-Eder-Kreis diese am 22. März 2017 aufgehoben. Hintergrund: Am 22. November 2016 setzte der Kreis eine Anordnung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um. Das Ministerium hatte eine landesweite Stallpflicht für Geflügel verfügt, um einer weiteren Ausbreitung des Vogelgrippevirus vom Typ H5N8 wirksam zu begegnen.

Die Einstallung von Geflügel über einen langen Zeitraum bringt eine Vielzahl, teils gravierende tierschutzrechtliche Probleme mit sich. Während die Stallpflicht in vielen hessischen Landkreisen bereits Anfang Februar gelockert werden konnte, mussten die Auflagen in den Landkreisen mit hoher Geflügeldichte, so auch im Schwalm-Eder-Kreis, weiter in Kraft bleiben. Der Schwalm-Eder-Kreis hat daher am 22. März 2017, unmittelbar nach Bekanntgabe einer neuen Anpassung der Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, eine aktuelle Risikobewertung durchgeführt und die Stallpflicht aufgehoben.

Der Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das Ende der Stallpflicht nicht mit dem Ende der Vogelgrippe gleichzusetzen ist. Geflügelhalter sollen nach wie vor strenge Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen, um einem Eintrag der Seuche in ihren Bestand zu verhindern. Informationen hierzu erhalten sie auf der Internet-Seite des Kreises (www.schwalm-eder-kreis.de, „Informationen zur Vogelgrippe“) oder telefonisch unter (05681) 775-910. (red)