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Schwalmstadt führt Katzenschutzverordnung ein

Christian Brück. Foto: nh

Christian Brück. Foto: nh

Schwalmstadt. „Es freut mich, dass der gemeinsame Antrag von CDU, FWG und FDP zur Einführung einer Katzenschutzverordnung zum 1. April in Kraft tritt und somit einer Kennzeichungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen nichts mehr im Wege steht“, äußert sich der CDU-Parteivorsitzende Christian Brück auf die amtliche Bekanntmachung der Stadt Schwalmstadt.

Nach Homberg, Borken und Melsungen sind ab kommenden Monat auch Katzenhalter in Schwalmstadt dazu verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen bei einem Tierarzt zu kastrieren und mittels einer Tätowierung oder Mikrochip zu kennzeichnen. Ein Nachweis über die Kastration und die Registrierung ist der Stadt auf Verlangen vorzulegen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz wird eine Ordnungswidrigkeit verhängt.

„Mit diesem Gesetz wird das Leid der Katzen minimiert, die Übertragung von Krankheiten und die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt. Ebenfalls können sich Tierärzte bei notwendigen Kastrationen leichter durchsetzen, wenn sie auf eine solche Verordnung verweisen können“, fasst Brück die Bedeutung der Katzenschutzverordnung zusammen. (red)



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