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Heute ist Internationaler Tag gegen Trans- und Homophobie

Nordhessen. „In der heutigen Zeit des wachsenden Populismus sind Schwule und Lesben immer öfter verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Trotz geltendem Recht müssen sie im Alltag noch immer mit übelster Diskriminierung kämpfen. Die SPD sagt ganz klar: Das darf nicht sein! Wir kämpfen für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft“, schreibt die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung, SPDqueer.

Der heutige Tag gegen Trans- & Homophobie solle ein Anruf an all jene Staaten sein, die Homophobie unterstützen und schüren oder gar Homosexualität noch immer unter Strafe stellen. Sowohl in Europa als auch in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf bei den Menschenrechten aller entgegen der Heteronormalität. „Leider sind Homosexuelle in der Gesellschaft weiterhin eine ausgegrenzte Gruppe.

Diskriminierung, Ausgrenzung und Übergriffe gehören leider noch immer zur Tagesordnung. Der internationale Tag gegen Homophobie ist wichtig, damit sich das Verständnis hierzu endlich nachhaltig ändert“, so Bezirksvorsitzender Florian Schneider. In zahlreichen afrikanischen Staaten werden die Menschenrechte von Schwulen und Lesben mit Füßen getreten werden: Zwar gab es in den letzten Jahren leichte Fortschritte, wie die Entkriminalisierung der Homosexualität in Mosambik oder auf den Seychellen, dennoch werden Menschen in über 60 Ländern der Welt wegen ihrer sexuellen Orientierung verhaftet, wie zum Beispiel im zentralafrikanischen Staat Tschad. In sieben Staaten gilt sogar noch die Todesstrafe.

Der 17. Mai ist kein willkürliches Datum: Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel zu streichen – offiziell gilt damit Homosexualität nicht mehr als Krankheit!! Offiziell gab es keinen Therapiebedarf mehr! Zufällig, aber durchaus passend ist das Datum 17. Mai  auch ein Hinweis auf § 175 des Strafgesetzbuches, der in Deutschland ab 1871 homosexuelle Handlungen von Männern unter Strafe stellte. Erst 1994 wurde der Paragraph bei der Angleichung der Rechtsverhältnisse in der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zugunsten einer allgemeinen Schutzvorschrift für Jugendliche aufgehoben. Bewusst erklärte der Bundestag 2002 am 17. Mai – gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP! – Urteile gegen Homosexuelle für nichtig. Erst mit einem Gesetztesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) im Jahre 2017 wurden Verurteilte rehabilitiert. (red)



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